wählen gehen
: Was Sie mit Ihren Stimmen tun dürfen – und was nicht

Wenn an diesem Sonntag um 8 Uhr die Wahllokale öffnen, bekommen die Hamburger*innen dort zwei Stimmzettel: Einen gelben und einen roten. Auf dem gelben können sie die Parteien und Kandidierenden der Landeslisten wählen. Auf dem roten stehen die lokalen Vertreter*innen einzelner Parteien für den jeweiligen Wahlkreis, diejenigen Kandidierenden also, die die Wähler*innen aus ihrer Nachbarschaft kennen können. Auf beiden Wahlzetteln dürfen die Wähler*innen jeweils fünf Stimmen verteilen.

Verteilen ist in Hamburg ein wichtiges Stichwort. Es ist möglich, die Stimmen der Gesamtliste einer Partei zu geben, einem oder mehreren Kandidierenden und sogar, mit den Stimmen verschiedene Parteien zu unterstützen. Die Wahl ist personalisiert. Einfach eine Partei zu wählen, ist nur auf dem gelben Landeslisten-Zettel möglich. Auf dem roten Wahlkreis-Zettel stehen nur die Kandidierenden zur Wahl.

Noch 2004 hatten die Hamburger*innen nur eine Stimme, mit der sie jeweils eine Partei unterstützen konnten. In den folgenden Jahren wurde das Wahlrecht mehrmals überarbeitet. Heute können auch Kandidierende von hinteren Listenplätzen nach vorn und bestenfalls ins Rathaus gewählt werden. Wähler*innen können weniger als fünf Kreuze, aber niemals mehr machen – sonst ist der Stimmzettel ungültig.

Das Hamburger Wahlrecht ist komplex, dafür aber vergleichsweise modern: Anders als in Bundesländern wie Bayern können Hamburger*innen bereits mit 16. Jahren wählen. Außerdem muss man seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sein. Bis 18 Uhr haben die Wahllokale geöffnet. Anastasia Trenkler