Sperrzeit aufgehoben

Schleswig-Holstein will in Zukunft nicht mehr vorschreiben, wann Gaststätten dicht zu machen haben

Bis in die Puppen können die Schleswig-Holsteiner in Zukunft feiern. Allerdings nur, wenn die betroffene Kommune einverstanden ist. „Die Sperrzeitverordnung wird ersatzlos gestrichen“, kündigte gestern der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) seine wirtschaftsfreundliche Initiative an.

Als Anlass für sein Vorhaben gibt Stegner ein vor sechs Wochen in Kraft getretenes Bundesgesetz zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung an. Danach seien die Länder nicht mehr gezwungen, eine Sperrzeit festzulegen. Bisher mussten in Schleswig-Holstein „Schank- und Speisewirtschaften“ sowie „öffentliche Vergnügungsstätten“ zwischen vier und sechs Uhr morgens geschlossen sein, Spielhallen und ähnliche Unternehmen zwischen ein und sechs Uhr. Künftig sollen die Kommunen entscheiden, wie lange ein Etablissement geöffnet haben kann.

„Das ist kein Freibrief für Rücksichtslosigkeit“, sagte Stegner. Die Schleswig-Holsteiner sollten auch weiterhin in Ruhe schlafen können. Laut Stegner ist das neue Gesetz flexibel und situationsgerecht und wahre nicht nur die Interessen der Anwohner, sondern auch die der Gastronomen.

Stegner will jetzt die Kommunalen Landesverbände, den Hotel- und Gaststättenverband, Haus und Grund, Mieterbund und Gewerkschaften um Stellungnahmen bitten. Der Innenminister rechnet allerdings mit nichts anderem als reiner Zustimmung.

In den anderen norddeutschen Bundesländern steht das Thema hingegen nicht auf der Tagesordnung. In Niedersachsen gibt es immerhin seit 2003 ein Pilotprojekt, bei dem 29 Städte und Gemeinden eigenständig über die Sperrstunde bestimmen konnten.

In Hamburg denkt man über eine Änderung nicht nach, hier gilt es, zwischen fünf und sechs Uhr morgens die Schotten dicht zu machen. „Diese Regelung hat sich bewährt“, sagt eine Sprecherin des Wirtschaftssenators. Auch in Bremen sieht man keinen Änderungsbedarf, sagt der Sprecher des Innensenators und weist darauf hin, dass in den Stadtstaaten Kommune und Land ohnehin identisch sind.

Denis Bühler