Neue StVO im Bundesrat

Umwelt- und Verkehrsverbände fordern von der Länderkammer ein Tempolimit. Sie monieren, dass wesentliche Verbesserungen für RadfahrerInnen fehlen

Von Anja Krüger

Vor der Abstimmung des Bundesrats über die Reform der Straßenverkehrsordnung fordert ein Bündnis aus elf Umwelt- und Verkehrsverbänden sowie der Gewerkschaft der Polizei ein klares Votum für ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 und eine Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern in Städten. Am Freitag stimmt der Bundesrat über die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. Die VertreterInnen der Länder werden mehr als 80 Änderungsanträge für die Vorlage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) abstimmen.

Scheuer will die StVO modernisieren. Dafür braucht er die Zustimmung der Länderkammer. Der Verkehrs- und der Umweltausschuss des Bundesrats, in denen jedes Land eine Stimme hat und nicht wie im Plenum je nach Größe mehrere, haben sich für Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zuge der Novellierung ausgesprochen. „Der Bundesrat hat jetzt die Chance, für die Verkehrswende, den Klimaschutz und mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu stimmen“, heißt es in einer Erklärung des Bündnisses, dem unter anderem der BUND und der ökologische Verkehrsclub angehören.

Aufgrund der Stimmenverhältnisse im Plenum des Bundesrats ist ein Votum für die Geschwindigkeitsbegrenzungen allerdings unwahrscheinlich. Das Land Thüringen wird wegen der aktuellen Regierungskrise nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Mit der neuen StVO soll auch das Fahrradfahren sicherer werden. Vorgesehen sind unter anderem die Einführung von Mindestabständen zwischen Autos und RadfahrerInnen und Verboten unter anderem für auf Radwegen und in der zweiten Reihe haltende Autos. Den ursprünglichen Plan, das Parken von Lastenrädern auf Straßen zu verbieten, hat das Bundesverkehrsministerium zurückgezogen.

Die Reform sei ernüchternd, sagte der Verkehrsexperte der grünen Bundestagsfraktion Stefan Geldhaar. „Fahrradfahren wird nicht wesentlich sicherer“, kritisiert er. In der Novelle würden zudem wichtige Punkte fehlen. So können Kommunen nach wie vor keine Sicherheitszonen einrichten, in denen nur Lkws mit Abbiegeassistenten fahren dürfen.