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Die Verbraucherzentralen wollen Facebook zu einem sorgsameren Umgang mit Nutzerdaten verpflichten – aber in einem Rechtsstreit geht es um viel mehr. Es stellt sich die Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutz-Verstößen anstelle betroffener Nutzer klagen dürfen. Der Bundesgerichtshof denkt darüber nach, dazu den Europäischen Gerichtshof zu befragen, wie in einer Verhandlung der Karlsruher Richter am Donnerstag klar wurde. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen verkündet. Es geht um die Gestaltung des „App-Zentrums“ von Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter. Teils hatten Nutzer per Klick auf „Sofort spielen“ automatisch der Übermittlung von Daten an den Spielebetreiber zugestimmt.

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