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Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat einen juristischen Teilerfolg gegen Hasspostings erzielt. Mit ihrer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu üblen Beschimpfungen auf Facebook hat sie erreicht, dass das Berliner Landgericht die Kommentare zu einem ihrer Posts im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft hat. In 6 von 22 Fällen wird nun – anders als in einem Beschluss vom September 2019 – eine Beleidigung gesehen. Renate Künast will erreichen, dass die personenbezogenen Daten aller 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um gegen diese zivilrechtlich vorgehen zu können. Der „Abhilfebeschluss“ ist noch nicht rechtskräftig.