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Überraschendes Geständnis im Mordfall Ján Kuciak

Rund zwei Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativjournalisten Ján Kuciak und seiner Verlobten hat der mutmaßliche Todesschütze überraschend die Tat gestanden. Bisher hatte der Angeklagte Miroslav Marcek seine Schuld bestritten. Gerüchte über ein Geständnis Marceks hatte es bereits im vergangenen Jahr gegeben.

Marcek wird vorgeworfen, die beiden 27-Jährigen durch Schüsse in Kopf und Brust getötet zu haben. Am Montag legte er nun nach Verlesung der Anklageschrift ein Geständnis ab. Außer Marcek sind ein Mittäter, der mutmaßliche Auftraggeber Marián Kočner sowie eine Frau angeklagt, die den Kontakt organisiert haben soll.

Kuciak und Martina Kušnírová waren am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im westslowakischen Dorf Veľká Mača erschossen worden. Kuciak hatte im Jahr vor seiner Ermordung über zwei Dutzend Mal über die Geschäfte Marián Kočners geschrieben. Kuciak beschäftigte sich allgemein mit Korruption und brisanten Verflechtungen von Politik und Geschäftsleuten. Der Hauptprozess hat am Montag in Pezinok bei Bratislava begonnen. (dpa)

„Bild“ scheitert in Karlsruhe, Ordnungsgeld für G20-Titel war rechtens

Die Bild-Zeitung ist beim Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, ein Ordnungsgeld wegen ihrer G20-Berichterstattung 2017 anzugreifen. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde des Medienkonzerns Axel Springer gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht zur Entscheidung an, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 18. Dezember hervorgeht. Das Oberlandesgericht hatte Bild zur Zahlung von 50.000 Euro verurteilt, weil die Boulevardzeitung ein Foto erneut veröffentlicht hatte, dessen Abdruck ihr untersagt worden war. (AZ: 1 BvR 957/19).

Bild hatte im Zusammenhang mit Plünderungen am Rande des G20-Gipfels am 10. August 2017 in Hamburg Fotos aus einem Drogeriemarkt veröffentlicht und dabei einen Bildausschnitt mit einer Frau vergrößert, dazu die Überschrift „Zeugen gesucht! Bitte wenden Sie sich an die Polizei“. Dagegen klagte die Frau vor dem Frankfurter Landgericht und ließ Bild verbieten, sie durch die Veröffentlichung des Fotos erkennbar zu machen. (epd)