meinungsstark
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Tofu und Sojasoße

„Stiefel statt Statistik“,

taz vom 14. 1. 20

In dem Artikel zur Doku „S.O.S. Amazonas“ heißt es, bei der Rinderzucht entstünden eine Menge Treibhausgase. Der Fleischkonsum trage somit zum Klimawandel bei – der Verzehr von Tofu auch. Dazu einige Anmerkungen: Die Produktion von 1 Kilo Rindfleisch verursacht laut CO2-Rechner 12,3 Kilo CO2-Emissionen, für Tofu ergeben sich lediglich 1,7 Kilo. Wie Forscher der Universität Oxford übrigens errechneten, spart, wer sich vegan ernährt, jährlich 2 Tonnen an Treibhausgasemis­sionen ein. Darüber hinaus landen 75 Prozent der globalen Sojaernte in den Futtertrögen der Tiere. Der direkte Konsum durch den Menschen ist wesentlich effizienter. Der Rest der Soja­ernte findet in der Industrie sowie bei der Herstellung von Nahrungsmitteln wie Backwaren Verwendung. Nur etwa 6 Prozent steckt laut der Ernährungs- und Landwirt­schaftsorganisation der Verein­ten Nationen (FAO) in „offensichtlichen“ Sojaprodukten wie Tofu, Sojasoße oder Soja­milch. Die meisten Hersteller von Sojalebensmitteln für den deutschen Markt achten auf einen nachhaltigen, gentechnikfreien Anbau und beziehen ihre Soja zunehmend aus EU-Ländern. So ist für ihre Produkte kein Regenwald gefährdet. Fazit: Der Tierproduktkonsum ist der Hebel, an dem angesetzt werden muss. Christina Stüwe, Vechelde

Hambach in Not

„Sechs Monate zu Unrecht im Knast“,

taz vom 14. 1. 20

Wie der Energiegigant RWE und das Land NRW zusammen arbeiten, ist seit Langem bekannt: Für die Räumung musste eine Notverordnung her, die so lachhaft war, dass man weinen konnte: Brandgefahr in den Baumhäusern, für die Nachbearbeitung sind die Gerichte da, die RWE teils bis an den Rand der Gesinnungsjustiz zuarbeiten, dass es einen graust: neun Monate Haft für Trommeln im Gefahrenfall, und derweil mahlen die Riesenbagger weiter, um dem Klima­schutz in Hambach das Wasser abzugraben. RWE missachtet den Klimawandel: keine gute Idee. Eine gute Idee? Enteignet RWE.

Gert Reising, Karlsruhe

Verfassungsgericht

„Richtige Zeit, falscher Ort“,

taz vom 16. 1. 20

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu da, eine effi­zien­te Klimapolitik zu ersetzen. Aber es kann ver­schla­fenen und interessensmäßig gebundenen Politi­kern Beine machen und die ökologischen Rechtsgrundlagen unseres Handelns klarstellen. Dabei sollte es die dringende Notwendigkeit eines unverzüg­lichen Umlenkens in Wirtschaft und Gesell­schaft hervorheben, um einen überfälligen Sinnes­wandel zu forcieren. Denn wer keine saubere Luft zum Atmen hat und kein sauberes Wasser, wer keinen lebendigen, gift­freien Boden für die Produktion gesunder Lebens­mittel hat, dem fehlen auch die elementaren Voraus­setzungen für eine sinnvolle und nach­haltige Wahr­nehmung seiner Freiheits- und Gleichheits­rechte. Artikel 20a (Umwelt­schutz) steht zwar im Anschluss an den Grund­rechts­katalog, seine Verpflichtung, die natür­lichen Lebens­grundlagen für künftige Generationen zu schützen, hat aber vorrangige Bedeutung, geht es doch vor allem um ein menschenwürdiges Dasein.

Eberhard Wagner, Karlsruhe