Viel Wind, viel Gegenwind

Schleswig-Holstein billigt dritten Entwurf der Windenergie-Regionalpläne. SPD erwartet Scheitern

Nach fünf Jahren Zwangspause sollen voraussichtlich ab Ende 2020 wieder reguläre Genehmigungen für neue Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein möglich sein. Die Landesregierung billigte am Dienstag den dritten Entwurf der neuen Windenergie-Regionalpläne für Schleswig-Holstein.

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) und Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) betonten, es handle sich um einen ausgewogenen Interessenausgleich. Es würden die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt ebenso wie der Natur- und Artenschutz. Zudem handle es sich um ein starkes Signal an die Windkraft-Branche und den Bund, dass Schleswig-Holstein den Ausbau der Windkraft für die Energiewende fortsetze.

Dagegen sprach die oppositionelle SPD von Stillstand. Die neuen Pläne der Jamaika-Koalition von CDU, Grünen und FDP würden vermutlich vor Gericht landen und scheitern, sagte der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Hölck. „Von einheitlichen Kriterien und einem ernsthaften Ausgleich von Interessen kann auch mit diesem neuen Versuch nicht die Rede sein.“

Mehr als 11.000 Stellungnahmen

Ab 13. Januar beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung, bis 13. März können Stellungnahmen abgegeben werden. In den ersten zwei Anhörungen hatte es insgesamt mehr als 11.000 Stellungnahmen gegeben.

Innenminister Grote betonte, er rechne nicht mit sachlich neuen Einwänden, die nicht schon bearbeitet wären. Wenn es aber solche neuen Einwände gäbe, würden die natürlich berücksichtigt. Ein vierter Entwurf könne allein schon rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen werden.

Im Jahr 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die damaligen Windkraft-Regionalpläne in Schleswig-Holstein gekippt. Die Richter rügten unter anderem, dass von vornherein jene Gemeinden von der Ausweisung von Eignungsflächen ausgeschlossen wurden, die sich gegen die Windkraftnutzung ausgesprochen hatten. Um einen möglichen Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern, verhängte das Land daher in der Folge ein Moratorium für neue. Nur in Ausnahmefällen werden seitdem Anlagen genehmigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum zweiten Planentwurf aus 2018 sind nun 340 Windenergie-Vorranggebiete mit knapp 32.000 Hektar vorgesehen, das sind 2,02 Prozent der Landesfläche. (dpa)