Bau um oder zahl!

IMMOBILIEN Eine neue Energieeinsparverordnung gilt seit Oktober. Sie soll den Gesamtverbrauch eines Hauses um 30 Prozent verringern helfen. Wer nicht ordentlich dämmt, kann saftig abgestraft werden

Bis 2019 müssen alle Nachtspeicherheizungen die älter als 30 Jahre sind in größeren Gebäuden ausgetauscht werden

Bauherren und Hausbesitzer aufgepasst! Seit dem ersten Oktober gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie enthält Vorschriften für einen effizienteren Energieverbrauch bei Neu- und Altbauten. Relevant ist diese Regelung für Hausbesitzer und Bauherren. Wer sich nicht an die beschlossenen Auflagen hält, dem kann eine Strafe von bis zu 15.000,00 € drohen, denn eine Missachtung gilt als Ordnungswidrigkeit.

Die gesamte Energiemenge, die ein Haus im Jahr verbraucht, soll sich nun um 30 Prozent verringern. 2012 soll eine weitere Verschärfung um 30 Prozent folgen. Das Ziel ist, weniger Energie zu verbrauchen und die Häuser besser zu dämmen. So soll ein großer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.

Die neue Verordnung schreibt dickere Dämmungen sowohl bei Neu- als auch bei Umbauten vor – laut Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg eine gute Sache, denn die Dämmung koste nicht viel, bringe aber einen großen Nutzen. Wer seine Fenster erneuert, muss die alten Fenster gegen moderne Zwei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung austauschen. Bei Neubauten werden von Anfang an diese Fenster eingebaut.

Aber auch wer keine baulichen Veränderungen an seinem Haus vornehmen oder gar neu bauen will, muss einige Auflagen beachten. Zum Beispiel müssen bis 2019 alle Nachtspeicherheizungen die älter als 30 Jahre sind in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ausgetauscht werden. „Ein so teurer Austausch rechnet sich oft nicht, lohnt sich aber trotzdem, weil der Wohnwert dadurch steigt und ein großer Beitrag für die Umwelt geleistet wird“, sagt Grimm. Der Austausch der Heizanlagen werde zudem mit 200 Euro pro Heizkörper gefördert.

Ausgenommen von den Regelungen der neuen Energieeinsparverordnung sind Hauseigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus besitzen und dieses selber seit mindestens 2002 bewohnen. Wurde das Haus später bezogen oder wird es jetzt verkauft, haben die neuen Eigentümer zwei Jahre Zeit, die notwendigen Modernisierungen vorzunehmen.

Die Vorschriften seien nicht nur gut für Umwelt- und Klimaschutz, sondern ihre Umsetzung könne sich langfristig auch wirtschaftlich lohnen, vor allem in Zeiten, in denen die Energiekosten nahezu täglich stiegen, heißt es aus der Verbraucherzentrale. Wobei auch Mieter davon profitieren könnten, da durch die Dämmungen Heizkosten sinken.

Wer die Änderung als Anreiz sieht, sein Haus zu modernisieren oder ein neues zu bauen, kann sich heute in Hamburg beim Tag der Energiesparrekorde einige Häuser ansehen, die bereits entsprechend modernisiert wurden. Und sich über Effizienzhäuser und anfallende Kosten informieren. LISA FRANKENBERGER

www.energiesparrekorde-hamburg.de, www.vzh.de