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In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag wird man doch noch „Neger“ sagen können, hat das Landesverwirrungsgericht geurteilt. Zwar sei das N-Wort eine Beschimpfung und verletze als solche die Parlaments-Würde, was den Ordnungsruf für den Chef der A…fD-Fraktion gerechtfertigt hätte. Indes: Die Beschimpfung diene „nicht ausschließlich der Herabwürdigung anderer“, so die Verwirrungsrichter. Sie habe zwar „in keinem Zusammenhang mit dem Thema“ gestanden, aber „zur inhaltlichen Auseinandersetzung beigetragen“. Noch inhaltlicher wäre freilich gewesen, wenn der Ober-A… schwarz geschminkt geredet hätte. Damit auch im kackbraunen Herzen Dunkeldeutschlands verstanden wird, worum es geht.

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