nord🐾thema
: helfen & spenden

die verlagsseiten der taznord

„Eltern müssen Kinder freisprechen“

Der Psychologe Stefan Rücker von der Universität Bremen untersucht im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, wie sich die verschiedenen Betreuungsmodelle nach der elterlichen Trennung auf Kinder auswirken. Eltern sollten klar stellen, dass sie sich weiter kümmern werden

Bei Trennung und Scheidung ist es schwierig, ein Modell zu finden, das den Bedürfnissen der Kinder nach Sicherheit gerecht wird Foto: Andreas Gebert/dpa

Interview Jens Fischer

taz: Herr Rücker, geht es Kindern in einer kriselnden Beziehung eigentlich schlechter, als wenn sich ihre Eltern trennen würden?

Stefan Rücker: Problematisch ist, dass nach der Trennung die Probleme gar nicht weniger werden, sondern nur andere sind. Elternteile porträtieren sich nach der Trennung oder Scheidung negativ: Die Mutter sagt, „Papa ist so blöd“, der Vater: „Mama ist so dumm.“ Wenn das Kind dann das Gefühl hat, es stammt von einem blöden und einem dummen Elternteil, dann leidet das Selbstwertgefühl des Kindes. Und dazu gibt es Loyalitätskonflikte: Wo möchtest du denn eigentlich leben, wen magst du lieber? Das heißt, es kommt eigentlich nur zu einer Symptomverschiebung.

Wie können Eltern verhindern, dass ihre Kinder unter einer Trennung leiden?

Sie sollten Kinder freisprechen und sagen: „Es ist nicht deine Schuld.“ Und: „Wir bleiben beide in deinem Leben erhalten.“ Das muss man versprechen und halten. Wir sehen in verschiedenen Studien, dass die gesundheitsbezogene Lebensqualität am höchsten ist, wo gewährleistet ist, dass Kinder zu beiden Elternteilen Kontakt haben können, und zwar regelmäßig. Gerade in Trennungsphasen sehen Kinder ein Elternteil, oft den Vater, ja über Wochen nicht, und das sorgt dafür, dass Kinder hochgradig beunruhigt sind. Auch ein Problem: Es ist ja nicht allein so, dass sich Eltern trennen, sondern Kinder werden häufig auch von den Großeltern getrennt. Diese haben allerdings eine stabilisierende Wirkung, sie können Kindern Halt geben in einer Lebensphase, in der es die Eltern gerade nicht können. Aber ihnen wird der Kontakt zu den Enkeln genommen.

Hinzu kommen ja dann die Schuldgefühle von Trennungseltern ihren Kindern gegenüber.

Dann werden Kompensationsstrategien angewandt. Eltern überbieten sich manchmal wechselseitig mit attraktiven Freizeitprogrammen. Oder dadurch, dass sie Erziehung ausfallen lassen. Wir haben manchmal Eltern, die sagen, dass sie Erziehungsprobleme haben. Aber da müsste Erziehung überhaupt erst mal stattfinden. Aber das fällt vielen Trennungseltern schwer. Es ist wichtig für Kinder, dass sie auch mal Wünsche aufschieben, abwarten können, dass man Kinder frustriert. Das wäre entwicklungsfördernd.

Kinder nehmen immer Schaden bei einer Trennung?

Nein, nicht immer, wenn wir Kinder haben, die seelisch sehr widerstandfähig sind, und die gute familiäre und soziale Unterstützung bekommen, wenn die Eltern zugewandt sind, wenn sie behutsam und warmherzig mit dem Kind umgehen, sodass das Kind sich davon überzeugen kann, dass die Eltern wirklich erhalten bleiben, dann sind die Folgen relativ milde.

Wie können Eltern mit ihrem Schuldgefühl den Kindern gegenüber umgehen?

Was uns fehlt, ist Emotionsregulation. Wir haben keine Angebote, um Eltern aufzufangen. Eltern haben neben Schuldgefühlen ja häufig auch Angst. Angst vor Perspektivlosigkeit, Angst davor, das Kind zu verlieren. Was uns auch fehlt, ist so etwas wie Trauerbegleitung: Wenn ich abgelehnt, verlassen werde, tut das weh. Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass Liebeskummer der schlimmste psychische Schmerz ist. Das sind genau die Stellschrauben, die wir bedienen müssen.

In welchen Modellen leben Kinder getrennter Eltern in Deutschland?

Man spricht schon vom Wechselmodell, wenn das Kind zu 30 Prozent bei einem Elternteil ist, viele Eltern würden da aber sagen, dass es das Residenzmodell ist. Umgekehrt gibt es das auch. Außerdem verändert sich der Umgang ja auch dynamisch durch die Bedürfnisse der Kinder. Vorschulkinder sind weniger wechselaffin, wenn sie dann in die Schule kommen, sieht das ganz anders aus, in der Pubertät wird dann wiederum das Residenzmodell bevorzugt, weil die Jugendlichen eine feste Peergroup haben wollen und nicht zwei halbe. Es gibt aber Schätzungen, dass wir das wirkliche Wechselmodell, also die paritätische Doppelresidenz, vermutlich in fünf Prozent der Fälle haben. Zwischen dreißig und siebzig Prozent bei einem Elternteil leben noch mal zehn Prozent – also 15 Prozent im Wechselmodell.

Also 85 Prozent leben im Residenzmodell. Das ist ja auch eines, das von Jugendämtern und Gerichten heutzutage bevorzugt wird. Oder?

Es ist das tradierte Modell. Aber wir haben seit dem 1. Februar 2017 das Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach das Wechselmodell gegen den Wunsch eines Elternteils angeordnet werden kann. Davon wird aber kaum Gebrauch gemacht. Es gibt auch eine Schwierigkeit: In Absatz 2 heißt es, dass Konflikte zwischen den Eltern nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes sind. Man stelle sich vor – einen wechselmodellaffinen Elternteil und einer möchte das nicht. Es ist eine Einladung zum Streit. Momentan haben wir vor Gericht so viele Fälle wie kaum zuvor.

Worum geht es in den meisten Fällen?

Häufig geht es natürlich um Umgangsanteile, aber es sind auch Unterhaltsfragen. Es gibt eine relativ große Gruppe von Vätern, die nicht zahlt.

Es ist ja selbstverständlich, dass man für sein Kind zahlt.

Ja. Aber es gibt natürlich auch Väter, die sagen, ich betreue mein Kind zu 40 Prozent, zahle aber trotzdem den vollen Unterhalt, ist denn meine Betreuungsleistung nichts wert? Das verstehe ich auch.

Aber es gibt doch gerade politische Bestrebungen, das Wechselmodell zum Standard zu machen.

Das ist vom Tisch. Wir hatten im März dazu im Bundestag eine Anhörung auf Antrag der FDP, die für das verpflichtende Wechselmodell ist. Aber alle anderen Parteien haben dagegen gestimmt. Im Bundesministerium für Justiz hat seit einem Jahr eine Arbeitsgruppe getagt und Reformvorschläge erarbeitet für Sorge- und Umgangsrechtsfragen. Vätern kann man nun nicht mehr a priori das Sorgerecht entziehen, auch nicht den unverheirateten. Wer ein Kind zeugt, hat das Sorgerecht, das kommt so. Ich halte das für ein Trostpflaster dafür, dass das Wechselmodel nicht durchgekommen ist.

Foto: privat

Stefan Rücker

47, leitet die Forschungsgruppe Petra, ein Verbundsystem von Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, und die Arbeitsgruppe „Kindeswohl“ des Instituts für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Bremen. Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat er die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht" erstellt. Rücker ist auch Autor und psychologischer Berater.

Jetzt bleibt das Residenzmodell Standard und wenn ein Vater mehr will, muss er klagen?

Ja. Vielleicht tut sich aber mit dem Generationswechsel noch etwas. Wer jetzt eine Richterin hat, Anfang 30, hat schon mal eher die Chance auf ein Wechselmodell. Richter, männlich, vielleicht 50 und älter, haben noch ein anderes gesellschaftliches Rollenverständnis: Das Kind gehört zur Mutter.

Gibt es Forschungsergebnisse, welches Modell für Kinder das beste ist?

Wir haben weltweit 2.000 Studien durchgearbeitet, 1.950 waren wissenschaftlich mangelhaft, 50 konnten wir ernst nehmen, wir finden eine überwiegende Zahl von Studien, die sagen, dass das Wechselmodell besser ist, da so aufgewachsene Kinder psychisch weniger belastet und kognitiv besser entwickelt sein sollen. Es gibt Gelingensbedingungen für das Wechselmodell, die Eltern sollten etwa nicht zu weit voneinander entfernt leben, auch nicht zu stark miteinander im Konflikt liegen, eine relativ gute materielle Lage sollte bestehen.

Das sind fromme Wünsche …

… aber auch die gleichen Kriterien, die dem Residenzmodell zugrunde liegen. In solch idealen Bedingungen geht es Kindern gut. Wenn dann noch ein positiver, zugewandter Erziehungsstil praktiziert wird, ist es eigentlich egal, in welchem Modell die Kinder aufwachsen. Ich muss ganz klar sagen, diesen hohen Suggestionsgehalt, den die Modelle haben, den erfüllen sie nicht.

Aber man kann doch das Kind nicht fragen, möchtest du das Wechsel- oder das Residenzmodell?

Man kann Kinder im Alter von vier oder fünf Jahren fragen, was sie wollen. Natürlich kindgerecht. Mich interessiert der Kindeswille dabei eigentlich gar nicht primär, sondern wie er zustande gekommen ist, denn man muss ja Manipulation und Instrumentalisierung durch die Eltern ausschließen können. Ich brauche altersspezifische Kommunikationstechniken, um rausfinden zu können, was das Kind wirklich möchte. Da haben wir einen wahnsinnigen Entwicklungsbedarf im Bereich der Verfahrensbeistände, im Bereich der Fachanwälte für Familienrecht, im Bereich der psychologischen Gutachter, im Bereich der Richter und Richterinnen.