verbandsklagegesetz
: Am Verbraucher vorbei

Wenn Minister Uhlenberg vom überproportionalen Einfluss bestimmter „Sonderinteressen“ und „kleiner politischer Klientelgruppen“ spricht, vergisst er scheinbar, dass die Verbände neben den eigenen auch die Interessen der Bevölkerung vertreten. Schließlich zerstören Autobahnen und Braunkohlewerke nicht nur Lebensräume von Tieren und Pflanzen.

KOMMENTAR VON GESA SCHÖLGENS

Die CDU-Landesregierung gestaltet ihre Umweltpolitik an den Bedürfnissen und Interessen der Verbraucher vorbei. Weniger Zuschüsse für Ökobauern, trotz steigender Nachfrage nach Öko-Produkten. Gentechnisch veränderte Lebensmittel trotz großer Vorbehalte der Konsumenten. Holzfabriken anstelle von Naturschutzgebieten. Gegen solche Vorhaben können sich weder die Natur noch der kleine Mann alleine wehren. Dazu braucht es ein uneingeschränktes Einspruchsrecht für Verbände, die sich mit der Thematik auskennen.

Im Idealfall tragen auch Verbandsklagen präventiv zum Abbau von Defiziten im Umweltschutz bei. Würden Behörden die Natur von Anfang an mit einplanen, könnten sie sich den Prozess ersparen – und damit viel Zeit und Geld. Eine aktuelle EU-Richtlinie sieht zudem vor, dass sich Bürger und Verbände stärker an umweltbezogenen Entscheidungen beteiligen. So hat die Öffentlichkeit bei der Zulassung von Müllverbrennungsanlagen und Autobahnen bald mehr als ein Wörtchen mitzureden.