Rechte Tattoos
: Lehrer-Kündigung ist unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das LAG hat gegen die Entscheidung eine Revision nicht zugelassen. Ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung habe der Lehrer an einer Oberschule in Hennigsdorf (Oberhavel) dennoch nicht. Das Land Brandenburg hatte den Mann ein weiteres Mal gekündigt. Eine Ent­scheidung darüber stehe noch aus. Das Land kündigte dem Lehrer im Februar fristlos, nachdem bekannt geworden war, dass er rechtsextreme Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Gegen den Lehrer läuft auch ein strafrechtliches Ver­fahren. (dpa)

inland