§ 219 a:Jetzt muss Karlsruhe entscheiden

Die Ärztin Bettina Gaber wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert, wie sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Nun legt sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Kippt das höchste Gericht das Groko-Gesetz?
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Paragraf 219 a? „Schlicht frauenfeindlich“, sagt die Gynäkologin Bettina Gaber, hier bei einem Verhandlungstermin im Juni am Amtsgericht Berlin. Die Ärztin wurde zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt Foto: Christian Ditsch