Stromnetz: Vergabe gestoppt

Landgericht gibt Vattenfall recht. Entschieden ist damit noch nichts

Das Land Berlin hat im Streit über den künftigen Betrieb des Stromnetzes vor dem Landgericht eine Niederlage einstecken müssen. Der Vorsitzende Richter gab am Donnerstag dem Antrag auf einstweilige Verfügung der Vattenfall-Tochter Stromnetz GmbH statt, die bislang das Netz betreibt. Damit geht der Streit voraussichtlich in die nächste Runde. Das Land will die seit rund zwanzig Jahren privatisierte Stromversorgung wieder verstaatlichen. Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren bekam der landeseigene Betrieb Berlin Energie im März den Zuschlag für zwanzig Jahre.

Eine unabhängige Vergabekammer des Senats hatte zuvor das Angebot aus drei verschiedenen Bewerbern ausgewählt. Die Stromnetz GmbH wehrte sich dagegen juristisch – und war damit nun an wichtiger Stelle erfolgreich. Das Land habe nicht ausreichend dargelegt, dass es als künftiger Netzbetreiber überhaupt technisch und personell dazu in der Lage sei, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Dabei gehe es nicht um die derzeitigen Kapazitäten, sondern um die künftigen, die anhand einer Prognose bewertet wurden.

Eine endgültige Entscheidung ist das allerdings nicht. Es gilt als sicher, dass der Senat vor das Kammergericht ziehen wird, die letztmögliche juristische Instanz im Vergabeverfahren. Es werde nun das schriftliche Urteil abgewartet und dann eingehend geprüft, sagte eine Sprecherin der Finanzverwaltung am Donnerstag. Die Stromnetz Berlin GmbH begrüßte das Urteil des Gerichts. „Damit wurde unsere Rechtsauffassung bestätigt.“

Berlin hatte seine Anteile am Stromver­sorgungsunternehmen Bewag 1997 abgegeben, Vattenfall übernahm 2001 die Mehrheit. Die Konzession ist formell 2014 ausgelaufen. Der Senat arbeitet seit Jahren daran, Privatisierungen vergangener Jahrzehnte rückgängig zu machen, auch bei Gas, Wasser und Woh­nungen. (dpa)