STALKING: ZWEI KONKURRIERENDE GESETZENTWÜRFE

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf eine neue Strafvorschrift gegen so genannte Stalker geeinigt. Wer anderen Menschen beharrlich nachstellt, riskiert demnach bis zu drei Jahren Haft.

Beim Thema Stalking konkurrieren damit zwei Gesetzentwürfe. Der Bundesrat hatte im März einem Plan aus Hessen zugestimmt. Im April konterte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit einem eigenen Papier. Zwar will sie wie der Bundesrat einen eigenen Straftatbestand Stalking. Sie hält den hessischen Entwurf aber für zu unkonkret. Der Bürger wisse nicht präzise, wann er sich strafbar mache, so die Kritik. Zypries will dies umgehen, in dem sie nur die gängigsten, genau benannten Stalking-Taten unter Strafe stellt. Der neue Tatbestand soll „Nachstellen“ heißen.

Beide Entwürfe sollen wegen der angestrebten Neuwahl erst vom nächsten Bundestag behandelt werden. „Ich gehe davon aus, dass es keinen großen Dissenz geben wird“, sagte Zypries gestern in Berlin.

„Stalking“ entstammt dem englischen Jägervokabular und bedeutet „sich heranpirschen“. Die erste umfassende Studie zum Thema erstellte die TU Darmstadt. Der Untersuchung zufolge dauert Stalking im Schnitt mehr als zwei Jahre. Vier von fünf Verfolgern sind männlich. In 49 Prozent der Fälle ist der Täter ein ehemaliger Partner. COS