Ex-Vorstände müssen vielleicht blechen

Berater-Affäre: Die Bahn prüft Regresszahlungen von früheren Top-Managern des Konzerns

In der Berater-Affäre bei der Deutschen Bahn prüft der Staatskonzern die Möglichkeit, frühere Vorstände zur Kasse zu bitten. Es bestehe ein potenzieller Regressanspruch, verlautete am Sonntag aus Aufsichtsratskreisen des bundeseigenen Unternehmens. Ob der Regressanspruch geltend gemacht werde, hänge vom Verlauf der Beratungen in dem Kontrollgremium ab.

Der Bahn-Aufsichtsrat will sich an diesem Mittwoch mit den umstrittenen Beraterverträgen auseinandersetzen. Bei den Fällen geht es vor allem darum, dass Ex-Vorstände vom Management nach dem Ausscheiden Beraterverträge bekommen haben, ohne dass die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt wurde. Dem Kontrollgremium liegt dazu der Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

Dem Vernehmen nach wurden in elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrecht festgestellt. Zwei Fälle betreffen demnach die Deutsche Bahn AG, neun Tochterunternehmen. Die fraglichen Verträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018. Treffen könnte die Affäre auch den amtierende Bahnchef Richard Lutz, der in dieser Zeit Finanzvorstand war. (dpa, taz)