brief des tages
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Ein rechtlich bindender Beschluss – kein „Deal“

„Gesellschaftskritik: Geöffnete Grenzen“, taz vom 6. 9. 19

Sehr gut kritisiert Charlotte Köhler das Narrativ „geöffnete Grenzen“, das sich auf falsche Tatsachenbehauptungen stützt und den Rechten in die Hände spielt.

Ein weiteres Beispiel ist die ständig wiederholte Erzählung vom US-amerikanischen „Ausstieg aus dem Atomabkommen“, an dem sich auch die taz unrühmlich beteiligt.

Es gibt überhaupt kein Abkommen zum iranischen Atomprogramm, aus dem die USA aussteigen könnten.

Was es gibt, ist der „Joint Comprehensive Plan of Action“ (Gemeinsamer umfassender Aktionsplan), den verschiedene Länder, darunter der Iran, dem Weltsicherheitsrat vorgelegt haben, der daraufhin einen Beschluss fasste zur Aufhebung der bestehenden UN-Sanktionen gegen den Iran. Dieser Beschluss ist rechtlich bindend für alle Mitglieder der UN – es handelt sich nicht um einen „Deal“, den ein Land einseitig kündigen könnte.

Dieser Bruch internationalen Rechts durch die Regierung Donald Trump schafft einen Präzedenzfall, der durch das Gerede vom „Ausstieg“ verharmlost wird. Ulrich Memmler, Dörsdorf