Ohne Kopftuch, Kreuz und Kippa

Die niedersächsische Justizministerin will das Tragen religiöser Symbole im Gericht verbieten

„Recht wird durch Menschen gesprochen, nicht durch Räume“

Barbara Havliza, niedersächsische Justizministerin (CDU)

Von Friederike Gräff

Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) plant ein Gesetz, das das Tragen religiöser Symbole in Gerichtssälen verbieten soll. Heute soll der Landtag über den Entwurf beraten. Zur Begründung sagte die Justizministerin gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur (epd): „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Justiz ihnen vollkommen neutral gegenübertritt.“ Deshalb könnten sie auch „erwarten, dass das optisch zum Ausdruck kommt“.

Nach dem Gesetzesentwurf soll sowohl das Tragen eines Kopftuchs als auch einer Kippa oder eines auffälligen Kreuzes verboten werden. Kreuze an den Wänden von Gerichtssälen sind dagegen nicht Teil des Verbots. Havliza begründete das damit, dass Recht „durch Menschen gesprochen“ werde „und nicht durch Räume“. Derzeit müssen Kreuze in Gerichtssälen abgehängt werden, wenn Beteiligte des Gerichtsverfahrens dies wünschen. Laut epd hängen derzeit nur in Gerichten in Cloppenburg und Vechta Kreuze.

Laut dem niedersächsischen Justizministerium gibt es „vereinzelt“ kopftuchtragende Referendarinnen an den Oberlandesgerichten. Diese dürften nach dem geplanten Gesetz keinen staatsanwaltlichen Sitzungsdienst übernehmen und nicht hinter der Richterbank Platz nehmen.

Muslimische Verbände kritisierten die Pläne als diskriminierend. „Durch diesen Gesetzentwurf werden Frauen auf ihre Kleidung reduziert, statt ihre hart erarbeitete Kompetenz zu beachten“, sagte Sadiqu Al-Mousllie vom niedersächsischen Landesverband des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Kritik kam auch von den niedersächsischen Grünen. Das geplante Gesetz beziehe sich auf einen Konflikt, der kaum auftrete, und messe mit zweierlei Maß, da Kreuze im Gerichtssaal nicht betroffen seien. Sinnvoller seien „angemessene, ausgewogene Lösungen im Einzelfall“, sagte der justizpolitische Sprecher der niedersächsischen Grünen, Helge Limburg.

Die evangelische Kirche hatte das Vorhaben begrüßt. Die Präsidentin des hannoverschen Landeskirchenamtes, Stephanie Springer, sagte, sie halte es grundsätzlich für richtig, wenn RichterInnen und StaatsanwältInnen bei der Amtsausführung religiöse Symbole und Kleidungsstücke nicht auffällig sichtbar tragen dürften.