Exhibitionist beanzeigt

Neues aus der gehobenen Beamtensprache

Wir möchten gern eine Formulierung beanstanden, die gestern von der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in einer Pressemitteilung beansprucht wurde: „Bundespolizei beanzeigt Exhibitionisten am Hauptbahnhof.“ Die Bupo Chemnitz ist offenbar ein vornehmer Verein. Sie verwendet eine gehobene Amtssprache und zeigt nicht einfach nur an, sie „beanzeigt“ jemanden. Weil doch die wenigen deutschen Worte mit den Vorsilben „be-an“ so beandruckend sind. Wenn man also auf einen dödelvorzeigenden Verbrecher im Hauptbahnhof Chemnitz trifft und man sich gern vom niederen Treiben dieses schurkischen Pimmelisten absetzen möchte, dann greift man auf eine feierlich erhabene Sprache zurück, die behördliche Distanz schaffen soll zum krankhaften Genitalvorzeiger. Was bei der Festnahme des Verdächtigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses hoffentlich nicht zu einem beängstigenden Dialog geführt hat. Beherrscht doch nicht jeder einfache Beamte den Gebrauch der Hochamtssprache. Bundespolizist: „Ich beanzeige Ihnen.“ Exhibitionist: „Ich bedanke Sie.“ Wir jedenfalls beantragen, das „Beanzeigen“ wegen Erregung öffentlichen Sprachärgernisses bitte zu beenden. Eine beantschriftende Beantwortung der Beantragung ist dabei nicht vonnöten.