Senat kommt Berliner Türken entgegen

Berlin bietet bis zum 31. August den türkischen Pass-Moglern eine erneute Einbürgerung an. Betroffen sind in der Hauptstadt rund 6.500 Personen. Doch die Resonanz unter den von Ausbürgerung Betroffenen ist sehr verhalten

Knapp drei Wochen vor Ende der Antragsfrist hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ausgebürgerte Türken aufgerufen, das vereinfachte Einbürgerungsverfahren zu nutzen. Dieses Entgegenkommen sei bundesweit einzigartig. Zahlreiche der seit dem Jahr 2000 rund 6.000 in Berlin eingebürgerten Türken hatten beim türkischen Konsulat die Staatsbürgerschaft ihres Heimatlandes erneut beantragt. Ermutigt zu diesem illegalen Schritt wurden sie von türkischen Medien. „Die haben keine Glanzrolle gespielt“, sagte Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening (Grüne), der gestern gemeinsam mit Körting und dem Türkischen Bund Berlin (TBB) für das Einbürgerungsverfahren warb.

Das sieht auch Safter Cinar so. Der Vorsitzende des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) räumt ein, dass die Rechtslage durchaus bekannt war: Wer sich wieder in die Türkei einbürgern lässt, verliert automatisch die erworbene deutsche Staatsbürgerschaft. Und damit den Aufenthaltsstatus. Schon im Februar hatte Körting die erleichterte Wiedereinbürgerung angeboten: Wer bis zum 31. August seine Einbürgerung beantrage, erhalte diese ohne viel Bürokratie oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Vorteil dieses Verfahrens: Weder werde die Sprachkompetenz geprüft noch ob der Lebensunterhalt bestritten werden könne. „Wir schauen nur, ob es Vorstrafen gibt oder ob verfassungsfeindliche oder terroristische Aktivitäten vorliegen“, erklärte Körting. Das sei jedoch nicht zu erwarten. Schon nach sechs Monaten könne man erneut einen deutschen Pass in Händen halten.

Bislang ist die Resonanz allerdings bescheiden: Nur 727 Türken hätten sich, so Körtings Behörde, bei den Ausländerämtern gemeldet. Als Sozialdemokrat hält Körting zwar die doppelte Staatsangehörigkeit für richtig. Doch die Diskussion sei auf Bundesebene „abgeschlossen“, mehr als ein Doppelpass für in Deutschland geborene Türken bis zum 18. Lebensjahr sei wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht durchsetzbar.

Wer die Berliner Regelung bis Ende August nicht nutzt, muss mit Problemen rechnen. „Wenn der türkische Ausweis unterm Kopfkissen danach irgendwie auffliegt, wird es schwierig“, warnt Körting. Zwar werde nicht sofort mit Abschiebung gedroht, aber man müsse eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis neu beantragen – mit allen Auflagen. Wer dann zum Beispiel arbeitslos sei, sei auf Härtefallregelungen angewiesen.

„Die erleichterte Einbürgerung ist ein sehr gutes Angebot“, lobte auch der Integrationsbeauftragte Günter Piening. Man wolle eine Brücke bauen.

Er hofft, dass bis Ende August rund 1.200 bis 1.500 Türken diese Möglichkeit nutzen werden. Um dies zu unterstützen, verteilte der Senat bereits rund 5.000 Exemplare einer Info-Broschüre; „Was tun beim Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit?“ TBB-Chef Safter Cinar appellierte: „Wir müssen das rechtlich sauber regeln. Für den Doppelpass müssen wir eben auf neue Mehrheiten hoffen, vielleicht im Jahr 2045.“ RAFAEL BINKOWSKI

Info: www.tbb-berlin.de