BILLIG-MEDIKAMENTE
: BGH kippt Apotheker-Freispruch

KARLSRUHE | Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof und hob den Freispruch für einen Apotheker auf. Der Mann hatte Krebsmedikamente hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt. Er hatte 60.000 Euro gespart, jedoch den vollen Preis berechnet. (dpa)