BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
: Sprachkenntnisse bei Nachzug nicht nötig

LEIPZIG | Ausländer, die zu ihrem deutschen Ehepartner einreisen wollen, müssen nicht immer Deutsch können. Ist es ihnen nicht möglich oder zumutbar, entsprechende Sprachkenntnisse zu erwerben, ist die Einreise auch ohne diese erlaubt, wie gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.

Geklagt hatte eine Frau aus Afghanistan. Sie hatte 2004 einen Landsmann geheiratet, der inzwischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 2008 beantragte sie ein Visum für den Familiennachzug zu ihrem Ehemann. Wegen unzureichender Sprachkenntnisse lehnte die deutsche Botschaft in Kabul dies ab. 2010 hatte das Bundesverwaltungsgericht das sogenannte Spracherfordernis für nachreisende Ehepartner im Grundsatz bestätigt. Dies diene der Integration und auch der Verhinderung von Zwangsehen.

Nach dem neuen Urteil ist dies aber nur eingeschränkt übertragbar, wenn der hier lebende Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Denn von einem Deutschen dürfe der Staat grundsätzlich nicht verlangen, für seine Ehe im Ausland zu leben. (afp)