Grüne fordern Anlaufstelle für Bedrohte

Eine Task Force solle Menschen helfen, die auf Nazi-Todeslisten stehen. Die Behörden sind skeptisch

Fast 25.000 Menschen stehen bundesweit auf den Todeslisten der Nazis

Die Grünen haben Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgefordert, eine Anlaufstelle für Menschen einzurichten, deren Namen auf sogenannten „Todeslisten“ rechtsextremistischer Gruppen stehen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte der Düsseldorfer Rheinischen Post, die Betroffenen würden „sehr dringend einheitliche und klare Informations- und Unterstützungsangebote“ brauchen. „Dazu braucht es eine ‚Task Force Rechtsextremismus‘ im Bundesinnenministerium.“

Die Bundesebene müsse eine koordinierende Funktion einnehmen und die Prüfung von Informations- und vor allem Hilfsangeboten angehen, sagte von Notz. „Der Staat ist in Verantwortung gegenüber den vielen auf ‚Todeslisten‘ von Rechtsextremen befindlichen Bürgerinnen und Bürgern.“

Laut einer Erklärung des Bundesinnenministeriums haben Betroffene grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskriminalamt und anderen Behörden, wenn die aufgetauchten Listen Gegenstand eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens sind. „Die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall trifft aber die Staatsanwaltschaft oder der Vorsitzende des mit der Sache befassten Gerichts“, zitiert die Rheinische Post aus dem Papier.

„Die unterschiedliche Handhabung in den Ländern und die Unklarheit, mit der viele Betroffene konfrontiert sind, ist nicht hinnehmbar“, kritisierte von Notz. Es sei für Betroffene nicht klar, welcher Behörde gegenüber sie ihren Auskunftsanspruch geltend machen sollen.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, eine rechtsextremistische Gruppe habe politisch motivierte Morde in ganz Deutschland geplant und auf „Todeslisten“ Namen und Adressen von fast 25.000 politischen Gegnern gesammelt. Die Listen seien bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt worden.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) hat indes den Begriff „Todeslisten“ zurückgewiesen. Er bestätigte zwar die Existenz von Materialsammlungen zu Menschen und Institutionen, die 2017 bei Durchsuchungen im rechtsextremen Milieu gefunden worden waren. Eine Gefahr für die in den Unterlagen verzeichneten Menschen und Organisationen sei jedoch „aktuell auszuschließen“, so der Minister. (afp)