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Eine Stiftung verklagt sich selbst – wegen des Segelschulschiffs „Alexander von Humboldt II“

Das Landgericht hat eine Klage der Bremer Kieserling-Stiftung abgewiesen, die ihren ehemaligen Vorstand verklagt hatte.Es geht dabei um ein Darlehen, das der „Deutsche Stiftung Sail Training“ aus Bremerhaven gewährt wurde – zur Finanzierung des Segelschulschiffs „Alexander von Humboldt II“. Die Kieserling-Stiftung hatte dafür 250.000 Euro verliehen. Da die Auslastung des Schiffes und der Erlös aus dem Verkauf der „Alexander von Humboldt I“ geringer ausfielen als erwartet, wurde das Darlehen im Zinssatz herabgesetzt und die Rückzahlung gestundet. Nun warf die Kieserling-Stiftung ihrem ex-Vorstand vor, dass das Darlehen „zu risikobehaftet“ und „nur unzureichend besichert“ gewesen sei. Das Landgericht konnte nicht feststellen, dass Entscheidungsträger „objektiv eine Pflicht verletzt hätten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Jan Zier

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