Gericht stärkt Recht auf Asyl für Gläubige

URTEIL Auch wer Religion öffentlich ausübt, soll Schutz bekommen

LUXEMBURG dapd/dpa | Wer in seiner Heimat wegen der Ausübung seiner Religion verfolgt wird, hat Anspruch auf Asyl in der EU – jedenfalls, wenn die Gefahr „gravierend“ genug ist. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Es dürfe dabei kein Unterschied zwischen privater und öffentlicher religiöser Betätigung gemacht werden. Einem Flüchtling dürfe nicht von EU-Staaten zugemutet werden, auf Glaubensbekundungen zu verzichten. Pro Asyl begrüßte das Urteil: „Damit wird ein Vierteljahrhundert restriktiver deutscher Rechtsprechung beendet.“

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