Das war
: Nazigegner auch allein gelassen

Die Datenschützerin will wissen, wer Informationen über Betroffene abfragt

Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert oder über deren Aktivitäten berichtet, kennt Bedrohungen der rechtsex­tremen Szene. Das zeigt nicht zuletzt das Bekanntwerden verschiedener Feindeslisten, die rechte Gruppierungen erstellt haben. Mit dem Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke ist diese Gefahr konkreter geworden. Eine Möglichkeit für Betroffene, um sich zu schützen: Auskunftssperren bei Bürgerämtern beantragen. Die eigenen Meldedaten werden dann von den Behörden nicht an nicht-öffentliche Stellen weitergegeben. In Bremen allerdings verweigert das Amt mehreren Betroffenen die Sperre.

Eine der Betroffenen, die namentlich nicht in diesem Kontext genannt werden möchte, wurde der Wunsch verweigert, ihre private ­Adresse weiterhin sperren zu lassen. Auch andere Personen, die bisher aufgrund von Bedrohungen aus der rechtsextremen Szene eine Auskunftssperre erhalten hatten, haben keine Verlängerung bekommen. Dabei hat sich an der Rechtslage – im Unterschied zur Bedrohungslage – nichts geändert.

Für 7,50 Euro kann man beim Bremer Bürgeramt die Adresse von einer Person erfahren – das erlaubt das deutsche Melderecht. Ausgenommen sind nur besonders gefährdete Personen, sie können besagte Auskunftssperre eintragen lassen.

Bei den Betroffenen klappte dies bisher problemlos. Doch weil das Bundesverwaltungsgericht „verschärfte Maßgaben“ formulierte, müssen Betroffene nun ihre Gefährdung konkret nachweisen, teilt das Bremer Bürgeramt mit. Eine abstrakte Gefährdungslage reiche nicht aus. Die Sperre müsse in Abhängigkeit der jeweiligen individuellen Umstände oder der beruflichen Tätigkeit beurteilt werden. Es bleibt also ein Spielraum.

Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer würde diese Hürde gern senken. So sollte beispielsweise eine Entfristung der Sperren, die bisher auf zwei Jahre beschränkt sind, eingeführt werden. Auch sollten die Ämter genau hinschauen, wer die Informationen über die Betroffenen abzufragen versucht. Laut der Bremer Innenbehörde gab es im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 8.216 Anfragen. Davon wurden 297 abgelehnt. André Zuschlag