Verknappte Versorgungslage

Gericht: Spätis müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben

Spätshops in Berlin müssen einem Gerichts­urteil zufolge auch an Sonntagen grundsätzlich geschlossen bleiben. „Berliner ‚Spätis‘ sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet“, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch nach einer entsprechenden Entscheidung mit. „Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen.“ Das Urteil hatte das Gericht bereits Ende Mai gefällt.

Hintergrund war die Klage einer Inhaberin eines Spätis im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die ihren Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet hatte. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz, wonach Läden auch am Sonntag öffnen dürfen, wenn sie bestimmte Waren für Touristen „zum sofortigen Verzehr“ anbieten. Weil die Inhaberin aber neben Postkarten und Erfrischungsgetränken auch Toastbrot, Honig oder Kaffee in 500-Gramm-Packungen anbot, sah das Gericht diese Ausnahme nicht erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die FDP kritisierte die gesetzlichen Bestimmungen. „Das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, dass die gesetzliche Lage dringend geändert werden muss“, teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Florian Swyter, mit. (dpa)