Mit einem Kopfkissen fixiert

Das Landgericht Lübeck verhandelt nicht gegen Krankenhauspersonal, nachdem ein Patient gestorben war

Der Tod eines 33 Jahre alten Psychiatriepatienten im Universitätsklinikum Lübeck vor knapp zwei Jahren wird nicht vor Gericht verhandelt. Das Landgericht Lübeck habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, drei Pflegekräfte, zwei Ärztinnen und fünf Polizeibeamte wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Die Richter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens eine Verurteilung für keinen der Angeklagten wahrscheinlich sei, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Angeklagten hatten laut Anklage im August 2017 einen hochgradig aggressiven Patienten auf dem Krankenbett fixiert, um ihn behandeln zu können. Dabei soll ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes auch ein Kopfkissen eingesetzt haben. Durch die Fixierung soll der Patient einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten haben. Er konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber einige Wochen später an einem Hirnschaden, den er durch die Sauerstoffunterversorgung erlitten hatte.

Der erheblich verwirrte Patient war zuvor von Polizisten in Gewahrsam genommen und in die Klinik gebracht worden. Nach Angaben des Gerichts hätten rechtsmedizinische Gutachten ergeben, dass bei dem 33-Jährigen auf Grund seines Gesundheitszustandes auch ohne den Einsatz des Kopfkissens ein Herz-Kreislaus-Stillstand möglich gewesen wäre.

Auch in Hamburg starb im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im April ein Psychiatriepatient nachdem zwei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Zwangsmaßnahmen an ihm angewendet hatten. Laut Augenzeugen, die den Vorfall beobachtet haben wollen, gingen die Sicherheitsmänner brutal und unverhältnismäßig gegen den Patienten vor. Das Ermittlungsverfahren läuft noch. „Es fehlt noch eine abschließende rechtsmedizinische Würdigung“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. (dpa/taz)