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: Umwelthilfe mahnt nicht missbräuchlich ab

Der Bundesgerichtshof räumt Vorwürfe gegen die DUH aus. Der Verband kann weiter Autohäuser abmahnen, wenn diese nicht richtig über den Spritverbrauch informieren

Das Neue

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt kein rechtsmissbräuchliches Geschäftsmodell. Das stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest. Damit unterlag in letzter Instanz der Fellbacher Autohändler Felix Kloz, der von der Kfz-Innung Stuttgart unterstützt wurde.

Der Kontext

Ein Tätigkeitsfeld der DUH ist die ökologische Marktüberwachung. In rund zwanzig Branchen kontrolliert die DUH die Einhaltung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. So achtet die DUH darauf, dass in Werbung für Autos, Immobilien und Kühlschränke der Energieverbrauch korrekt angegeben wird. Die DUH steht auf der Liste der anerkannten Verbraucherschutzverbände und darf deshalb Unternehmen abmahnen und Verklagen, wenn diese gegen Verbraucherschutzregeln verstoßen.

Das Autohaus Kloz hatte auf seiner Webseite 2016 für einen Mercedes geworben, ohne Spritverbrauch und CO2-Emissionen anzugeben. Daraufhin mahnte die DUH das Autohaus ab. Händler Kloz wollte aber keine Unterlassungserklärung abgeben und ließ sich verklagen. Im Verfahren erhob Kloz ganz grundsätzliche Einwände gegen das Geschäftsmodell der DUH, das er für „rechtsmissbräuchlich“ hielt.

Für den behaupteten Missbrauch gebe es aber „keinerlei Anhaltspunkt“, erklärte nun der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch. Das Interesse am umweltbezogenen Verbraucherschutz sei nicht vorgeschoben. Die Abmahnungen und Vertragsstrafen dienen nicht nur der Einnahmeerzielung für sachfremde Zwecke. Es gehe auch nicht darum, nur ein Honorar des Geschäftsführers zu erwirtschaften. Denn das Honorar von DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch mache nur einen kleinen Bruchteil des DUH-Budgets aus, betonte Richter Koch.

Auch die Erzielung von Überschüssen bei der Marktüberwachung spreche nicht für Missbrauch, so der BGH. Sonst müssten Verbraucherschützer immer dann mit Abmahnungen aufhören, wenn die laufenden Kosten gedeckt sind. Wofür die DUH das Geld konkret ausgibt, spielte beim BGH keine Rolle. Die DUH betonte jedoch, dass sie damit Verbraucheraufklärung finanziere, etwa die Warnung vor manipulierten Dieselmotoren.

Die Reaktionen

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch begrüßte das Urteil. „Damit ist der Versuch endgültig gescheitert“, der DUH die Klagebefugnis zu entziehen. Die KfZ-Innung gibt aber noch nicht auf und denkt über eine (völlig abwegige) Verfassungsbeschwerde nach. Innungs-Geschäftsführer Christian Neher forderte seine rund 700 Mitgliedsbetriebe auf, „jede Aktivität der DUH in ihren Häusern unverzüglich zu melden“ – um weitere Klagen prüfen zu können.

Die Konsequenz

Es ändert sich nichts. Die DUH kann weiter rund 1.500 Betriebe pro Jahr wegen Verbraucherschutzverstößen abmahnen. Mit den DUH-Klagen auf Dieselfahrverbote zur Durchsetzung der EU-Grenzwerte hatte der Rechtsstreit ohnehin nichts zu tun.

Christian Rath