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Zu wenig Personal

Die meisten Amts- und Landgerichte in Norddeutschland arbeiten mit weit weniger Personal, als eigentlich offiziell vorgesehen ist. Das berichtete Mitte Juni der Norddeutsche Rundfunk. Besonders schlecht steht demnach Niedersachsen da: Von insgesamt 91 Amts- und Landgerichten im Land arbeiten an 87 Gerichten weniger Richter*innen als offiziell festgesetzt. In 16 Fällen beträgt die „personelle Unterdeckung“ bei den Richter*innen sogar 20 Prozent oder mehr.

Auch in Bremen arbeiten die Amtsgerichte mit einer Unterdeckung von nahezu 20 Prozent. Immerhin: Das Landgericht verzeichnet eine Überdeckung von gut neun Prozent. In Schleswig-Holstein hat nur die Hälfte der Amtsgerichte das nötige Personal, von den vier Landgerichten nur das in Itzehoe. In Mecklenburg-Vorpommern liegen von 14 Gerichten fünf über dem Bedarf.

Die NDR-Sendung „Panorama 3“ vom 11. Juni ist derzeit noch online zu sehen: www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Panorama-3,panoramadrei3174.html

Mehr Personal

Vor dem Hintergrund einer überdurchschnittlichen Zunahme der Ermittlungsverfahren will der Hamburger Senat fast 50 neue Stellen bei der Staatsanwaltschaft schaffen. Hintergrund sei auch ein hoher Krankenstand, teilte die Justizbehörde am 12. Juni mit. In erster Linie solle die Verfolgung der Alltagskriminalität gestärkt werden. Vorgesehen ist die Einstellung von zehn Amtsanwält*innen und 18 Mitarbeiter*innen im Geschäftsbereich bis Ende 2020.

Cashew ist kein Käse

Ein seit 2018 andauernde Rechtsstreit zur Lebensmittelkennzeichnung „Käse-Alternative“ geht in die nächste Runde: Nachdem die Cuxhavener Firma Happy Cheeze in erster Instanz gewonnen hatte, hat der Verein „Wettbewerbszentrale“ nun vor dem Oberlandesgericht Celle Berufung eingelegt. Seit Mai 2018 streiten die Kontrahenten darum, ob die „Happy Cashew“-Produkte von Happy Cheeze als „Käse-Alternative“ bezeichnet werden dürfen. Die veganen Bio-Nahrungsmittel auf Basis von fermentierten Bio-Cashewkernen sollen Milch-Käsesorten geschmacklich und optisch ähneln.

Die Wettbewerbszentrale verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach der Begriff „Käse“ Produkten tierischer Herkunft vorbehalten ist – und für pflanzliche Erzeugnisse auch dann untersagt ist, wenn auf deren Beschaffenheit ausdrücklich hingewiesen wird.