Neuer Anlauf zur vorbeugenden Telefonüberwachung

Die Opposition sieht in den neuerlichen Plänen Niedersachsens eine Brüskierung des Bundesverfassungsgerichts

Wer abhören will, muss auch zuhören können – vor allem, wenn das Bundesverfassungsgericht (BVG) gesprochen hat. SPD und Grüne haben deshalb Niedersachsens CDU-Innenminister Schünemann davor gewarnt, trotz seiner Schlappe beim BVG an der vorbeugenden Telefonüberwachung festzuhalten.

Uwe Schünemann hatte während der Niederlage in Karlsruhe geurlaubt. Nach seiner Rückkehr kündigte er einen neuen Vorstoß an: Er wolle das Ende Juli kassierte Gesetz für das Abhören auf Verdacht enger fassen und künftig nur noch mutmaßliche Terroristen belauschen. Das Gesetz war in vier Fällen angewandt worden, unter anderem bei einem Castor-Gegner.

Der grüne Innenexperte Hans-Albert Lennartz sprach von einer „schwer wiegenden Brüskierung“ des BVG. Die Strafprozessordnung biete genug Möglichkeiten zum Abhören, sagte Ex-Innenminister Heiner Bartling (SPD). SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner freute sich, „dass die FDP angekündigt hat, ihrem Koalitionspartner in der Innen- und Rechtspolitik künftig stärker auf die Finger zu schauen“. Die SPD werde den Liberalen mit einem Gesetzesentwurf beistehen. Inhalt: die Streichung der umstrittenen Passagen aus dem Polizeigesetz. ksc