Häuschen in Bedrängnis

Ohne Rücksicht auf Anwohner und Beschlüsse der Bürgerschaft hält die Verkehrsbehörde die Option einer Bundesstraße am Rande der Wolfskuhlen-Siedlung offen

Heim, aber nicht eigen: weil’s der B6n im Wege stünde Foto: Kawe

Von Klaus Wolschner

Seit Jahren liegen Bürgerinitiativen „für eine menschengerechte A 281“ mit der Bremer Verkehrsplanung in Streit: „Rettet die Wolfskuhle!“ lautet eine ihrer Parolen. Denn die Planer hatten eine Autobahnanbindung der A 281 in Kattenturm hinter dem Flughafen vorgesehen – immer am Rande der Wolfskuhlen-Siedlung entlang. Ganz offiziell hat die Bremische Bürgerschaft beschlossen, dass eine solche Straße durch diese Siedlung nicht infrage käme.

Einer der „Siedler“ dort, die ihre Grundstücke auf Erbpacht erhalten haben, hat nun ganz offiziell die Auskunft bekommen, dass er sein Grundstück nicht kaufen kann, „da dieses im Zuge der B6n-Maßnahme potenziell betroffen sein könnte.“

Das heißt: Die Verkehrsverwaltung im Hause des Senators Joachim Lohse (Grüne) hat nicht nur diese Variante der Flughafenumfahrung dem Bundesverkehrsministerium angemeldet, sondern sie will nun auch noch den Daumen auf den Grundstücken in der Wolfskuhlen-Siedlung halten, die „potenziell“ betroffen sein könnten. Vom Garten des betroffenen Hauseigentümers S. aus sind es nur einige Meter bis zum Flughafenzaun, zu wenig für den Bau einer Bundesstraße.

Dabei hatten alle 151 Siedler der Wolfskuhle vor einem Jahr schriftlich das Angebot bekommen, ihre Grundstücke – die Erbpacht läuft 2059 aus – zu erwerben. Für zwölf der Grundstücke machte die senatseigene „Immobilien Bremen“ nun einen Rückzieher: Sie liegen alle am Bürgermeister-Mohr-Weg, Hausnummern 38–60, direkt am Flughafen. Da geht es um die Häuser, für die es in der vom Bremer Verkehrsressort beim Bund eingereichten Projektskizze für diese „Umfahrungsvariante“ heißt, sie verlaufe „über Grünland und z. T. auch Ackerbereiche“. Niemand werde von Verkehrslärm „neu belastet oder stärker betroffen“.

Sollen diese Häuser nun abgerissen werden? Nein, sagt der Sprecher des Senators, das sei nicht zu befürchten, denn erstens halte sich das Ressort an den Bürgerschaftsbeschluss, nach dem es diese „Umfahrungsvariante“ nicht geben werde.

Zweitens würde diese Trasse, wenn es sie doch geben sollte, am Rand übers Flughafengelände verlaufen, nicht durch die Gärten. Aber warum dann die Intervention gegen den Grundstückskauf?

Ganz einfach, erklärt das Verkehrsressort: Wenn diese Straße doch gebaut würde, würde der Trassenverlauf so nahe an diesen Grundstücken verlaufen, dass die Anwohner als „Eigentümer“ stärkere Rechte hätten für den Fall einer Klage. Das soll offenbar verhindert werden. Nach Ablauf der Erbpacht würden die Grundstücke 2059 an die Stadt zurückfallen. „Politik und Verwaltung haben sich“, so meint der BI-Sprecher Norbert Breeger dazu, „rettungslos im Gestrüpp ihrer eigenen Widersprüche und Notlügen verheddert. Wie sollen die Menschen in der Wolfskuhle so ihre Zukunft planen?“

Der Verwaltungsvorgang bestätigt die BI im Verdacht, dass die Verkehrsverwaltung bei diesem Autobahnprojekt immun ist gegen Interessen der Anwohner oder die Interventionen des Parlaments. Nur mit Hilfe des Bundesverwaltungsgerichts konnte die BI den geplanten Bau eines mehrstöckigen Autobahnknotens („Monsterknoten“) verhindern.

Zwei Tage vor der Bürgerschaftswahl hat die Verkehrsbehörde nun den „Planfeststellungsbeschluss“ für Bauabschnitt 2/2 der A 281 erlassen, gegen den die BI seit Jahren Sturm läuft: Die Verkehrsplaner wollen den Trog-Tunnel zwischen Neuenlander Straße und Autobahnzubringer Arsten dicht machen, 40.000 Autos pro Tag sollen sich Umgehungen suchen, drei Jahre lang soll es dort eine „Monsterbaustelle“ geben.

Argumente der BI, erst einmal mit geringem Aufwand den „Autobahnring“ in Form einer vierspurigen ampelfreien Bundesstraße zu schließen und die beschlossene Entlastungsstraße unterm Flughafen hindurch zur A 1 zu bauen, bevor man den Zubringer sperrt, prallen an den Vertretern von CDU, Grünen und SPD ab. Argument: Die Verwaltung habe nun so lange geplant, das müsse nun gebaut werden.

„Wir haben 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht schon einmal gewonnen“, kommentiert BI-Sprecher Breeter diesen Starrsinn: „Wir werden mit erneuten Klagen versuchen, dieses überflüssige und schädliche Autobahnteilstück und das jahrelange Baustellen- und Verkehrschaos zu verhindern.“