Geflohene Usbeken in Kirgisien hinter Gittern

UNO erkennt Häftlingen Flüchtlingsstatus zu. Drei Länder aufnahmebereit, doch Kirgisiens Staatsanwalt will ausliefern

BISCHKEK taz ■ Das UN-Flüchtlingswerk ringt um die Rettung der 15 Usbeken im Gefängnis in der südkirgisischen Stadt Osch. „Die UN haben bereits elf dieser Usbeken den Flüchtlingsstatus verliehen“, sagt der geschäftsführende UNHCR-Chef Fransico Galindo-Velez in Bischkek, „eine Auslieferung der anerkannten Flüchtlinge nach Usbekistan würde gegen internationales Recht verstoßen.“

Der kirgisische Staatsanwalt Asimbek Beknasarow weigert sich jedoch, die inhaftierten Usbeken freizugeben. Die Usbeken hätten sich einer Straftat schuldig gemacht und die UN könnten daher den Männern nicht den rettenden Status verleihen, heißt es in einer Presseerklärung der kirgisischen Staatsanwaltschaft. Man sei aber bereit, 11 der Einsitzenden ziehen zu lassen, sollten Drittländer diese als Flüchtlinge anerkennen. Mit den Niederlanden, Finnland und Schweden seien diese Staaten gefunden worden, erklärten die UN in Bischkek.

Nach dem Massaker im usbekischen Andischan am 13. Mai, als Truppen des Innenministers einen Volksaufstand niederschlugen, hatten sich 450 Einwohner aus der usbekischen Provinzstadt in den Süden Kirgistans gerettet. Usbekistan hatte einen Großteil der Flüchtlinge des Terrorismus beschuldigt und deren Auslieferung von der kirgisischen Regierung verlangt.

Gleichwohl gelang es den UN mit Unterstützung der USA und der EU, 439 Flüchtlinge in einer „humanitären Evakuierung“ am 29. Juli nach Rumänien zu fliegen. Die zuvor von der kirgisischen Staatsanwaltschaft verhafteten 15 Usbeken verblieben aber im Gefängnis in Osch.

Der Volksaufstand in Andischan mit geschätzten 800 Toten hatte sich an einer Justizfarce gegen 23 Andischaner Geschäftsleute entzündet. Diesen war der Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer islamischen Gruppierung gemacht worden. Der damals zuständige usbekische Provinzstaatsanwalt hatte noch am 11. Mai zugegeben, dass die Männer unschuldig seien, man sie aber prophylaktisch habe inhaftieren müssen. Während des Aufstands in Andischan wurde von der wütenden Menge das Gefängnis gestürmt und neben den 23 Angeklagten auch hunderte weitere Häftlinge befreit. Elf der nun im Gefängnis von Osch einsitzenden Männer gehörten zu den 23 Angeklagten, die nach dem Sturm des Gefängnisses fliehen konnten. Vier weitere haben jedoch von den UN bisher keinen Status erhalten. Usbekistan beschuldigt drei der Männer, den bei den Andischaner Ereignissen ums Leben gekommenen Staatsanwalt der Stadt Andischan ermordet zu haben. Als Beweis dient Usbekistan ein AP-Foto, das die Männer zeigt, wie sie den Staatsanwalt während der Kundgebung in Andischan am 13. Mai abführen.

Augenzeugen berichten jedoch, dass der Staatsanwalt von den Sicherheitskräften der Usbeken erschossen wurde. Der vierte Usbeke sei ein verurteilter Drogendealer, der bei der Erstürmung des Gefängnisses in Andischan fliehen konnte. Die UN in Bischkek sind aber zuversichtlich, dass mindestens drei der Männer der Status verliehen werde. MARCUS BENSMANN