Affenversuche weiter geduldet

ZWISCHENENTSCHEIDUNG Im kommenden Frühjahr will das Verwaltungsgericht über die Affenversuche verhandeln. Bis dahin darf Andreas Kreiter weiter forschen

In einer „Zwischenentscheidung“ hat das Bremer Verwaltungsgericht seine schon im Dezember 2008 ausgesprochene Auffassung bekräftigt, dass die Experimente an Makaken an der Bremer Universität bis zu einer verwaltungsrechtlichen Klärung weiter stattfinden dürfen. Die Gesundheitsbehörde hatte die Fortsetzung der Experimente nicht genehmigt. Das Verfahren um den von der Universität gestellten Eilantrag wurde für das Frühjahr 2010 in Aussicht gestellt.

„Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit offen und die Sache selbst ist noch nicht entscheidungsreif“, begründete das Gericht. Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Abwägung von Tierschutz-Belangen mit der Freiheit der Forschung. Vermutlich wird der Streit bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Das Verwaltungsgericht hatte angeregt, dass beide Seiten sich auf einen „Fragenkatalog“ einigen sollten, auf dessen Grundlage ein Gutachter die Belastung der Versuchstiere bewerten sollte. Diese Einigung kam nicht zustande, weil die Uni davon ausgeht, dass die „Lebensbedingungen in der freien Wildbahn“ zum Vergleich herangezogen werden müssen, während die Gesundheitsbehörde die „Lebensbedingungen in Gefangenschaft“ für ausschlaggebend hält.

„Die Versuchsanordnungen entsprechen in der Grundkonfiguration dem, was in der Kognitionsforschung weltweit praktiziert wird“, stellte das Verwaltungsgericht fest, um das Problem deutlich zu machen. Gerade hatte das oberste Bundesgericht der Schweiz nach einer Klage von Tierschützern allerdings vergleichbare Experimente in Zürich unter Hinweis auf die verletzte „Würde des Tieres“ untersagt. Diese hat in der Schweiz Verfassungsrang. KAWE