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Der CDU-Senat hat gestern angekündigt, den Personenkreis der abzuschiebenden Afghanen auszuweiten. „Zeitnah zurückgeführt“ werden sollten jetzt auch ledige Männer und kinderlose Ehepaare, die länger als sechs Jahre hier leben und zugleich „die Integrationsvoraussetzungen“ nicht erfüllten. Bisher waren Flüchtlinge betroffen, die weniger als sechs Jahre hier sind.

Der Senat listete die Voraussetzungen für ein mögliches Bleiberecht auf: Demnach sind davon generell jene ausgeschlossen, die erst nach dem Stichtag 24. Juni 1999 eingereist sind. Auch hat nur der Chancen zu bleiben, dessen Lebensunterhalt zum Stichtag 24. Juni 2005 durch „eigene seit zwei Jahren bestehende legale Erwerbstätigkeit ohne zusätzliche Sozialleistungen gesichert gewesen ist“. Ausnahmen seien möglich, etwa für Alleinerziehende, Erwerbsunfähige oder Azubis. Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis müssten spätestens bis zum 24. September 2005 in der Ausländerbehörde gestellt werden. wei