piwik no script img

Wider die „Eigenbedarf“-Kündigung?

Die Weimarer Verfassung von 1919 formulierte erstmals das Ziel, „jedem Deutschen eine gesunde Wohnung“ zu sichern Foto: Promo

Die „Wohnungsfrage“ ist ein Begriff mit einer langen Geschichte. So kritisierte der Ökonom Gustav von Schmoller in seinem „Mahnruf in der Wohnungsfrage“ bereits 1890, dass die Armen unter den damaligen Wohnverhältnissen „zu Barbaren, zu tierischem Dasein“ herabgewürdigt würden. Solch menschenunwürdige Bedingungen gehören zwar der Vergangenheit an – die „Wohnungsfrage“ ist aber wieder ein großes Thema. Als ein Hebel der Verdrängung dient heute der Eigenbedarf. Die Arbeitsgruppe „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ zeigt heute Betroffenen, wie sie sich wehren können.

Eigenbedarf kennt keine Kündigung: aquarium, Skalitzer Str. 6, 3. 4., 19 Uhr, Eintritt frei

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen