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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das für den mutmaßlichen islamistischen Gefährder Sami A. bestehende Abschiebungsverbot aufgehoben. Das Gericht bestätigte am Mittwoch seine im November im Eilverfahren getroffene Entscheidung und verwies auf die diplomatische Zusicherung Tunesiens, dass Sami A. keine Folter drohe. Sami A. war am 13. Juli rechtswidrig nach Tunesien geflogen worden. Das Verwaltungsgericht hatte die Abschiebung tags zuvor untersagt, weil es eine Foltergefahr sah. Der Beschluss wurde den Behörden aber erst zugestellt, als A. bereits im Flugzeug saß. Das Gericht ordnete daraufhin an, dass der Tunesier nach Deutschland zurückgeholt werden müsse. Dazu kam es aber nicht. (dpa)