Tauziehen um den Fluglärm

HIN UND WEG Wer kriegt wie viel Fluglärm ab? Die Fluglärmkommission und die Fluglärmbeauftragte des Senats liegen unter starkem Hemelinger Beschuss

„Hin und Weg“ ist der Slogan des Bremer Flughafens – nirgends kann man so stadtnah wie hier in die Luft gehen. Am Montag geht der Streit darum, wer wie viel Lärm ertragen muss, in die nächste Runde. Die „Fluglärmkommission“ (FLK) trifft sich im Bürgerhaus Obervieland zur „öffentlichen Anhörung“. Hintergrund sind Beschwerden der Hemelinger „Bürgerinitiative lückenloser Lärmschutz“ (BILL). Sie wirft der Kommission vor, ihre Empfehlungen an den Interessen Obervielands auszurichten.

In der Sache geht der Streit um die Frage, ob die gen Osten startenden Flugzeuge geradeaus, das heißt über Hemelingen, weiterfliegen oder kurz nach dem Start nach „rechts“ abknicken – Richtung Habenhausen-Nord und Wesertal.

Eigentlich eine Frage für eine unvoreingenommene sachliche Berechnung. Nach den in einem „Niros“-Gutachten vorliegenden Zahlen ist vollkommen klar, dass die Abflugroute über Hemelingen die meisten Menschen mit Lärm belastet – zumal auch die von Osten landenden Flugzeuge oft bis abends nach 22.30 Uhr über Hemelingen einschweben. Dennoch wurde diese Route von der Fluglärmkommission 2003 auch für den Abflug „empfohlen“. Inzwischen ist das teilweise korrigiert – es geht darum, weshalb die startenden Flugzeuge nicht noch früher abknicken.

Und so wunderten sich die Hemelinger nicht schlecht, als die Fluglärmbeauftragte beim Umweltsenator, Britta Giebelhausen, in einem Schreiben an die Fluglärmkommission behauptete, die Deutsche Flugsicherung (DFS) habe ihr mitgeteilt, der „Geradeausflug“– über Hemelingen – sei bei Betrachtung aller Fluglärmquellen die optimale Route. „Eine solche Aussage kann schon aufgrund der Bevölkerungsverteilung nicht getroffen werden und wurde von mir auch nicht getroffen“, stellte der zuständige Fachmann der Flugsicherung klar.

Offensichtlich war Giebelhausen mit dem Gutachtenergebnis nicht einverstanden, so interpretiert Günter Rudolf aus Hemelingen auch die Tatsache, dass ein zweites Gutachten zur Interpretation des Zahlenwerks in Auftrag gegeben wurde. Während die Berechnungen der DFS für ihn eindeutig ergaben, dass ein noch früheres Abknicken als derzeit praktiziert unter Lärm-Gesichtspunkten einen gewissen Vorteil hätte, zieht das zweite Gutachten den Schluss, dass „keine belastbaren Unterschiede“ zu erkennen seien. Rudolf: „Da bestimmt offenbar der Auftraggeber, was herauskommen soll.“ kawe

26. 10., 18 Uhr BGH Obervieland