Jobwunder seit dem Mindestlohn

Die Einführung des bundesweiten Mindestlohns hat sich positiv auf Bremen ausgewirkt: Die Zahl der Minijobs ist um knapp zehn Prozent gesunken – fast drei Prozentpunkte mehr als im Bundesdurchschnitt

Von Simone Schnase

Anlässlich der Erhöhung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19 Euro ab dem 1. Januar hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bremen-Elbe-Weser jetzt die Beschäftigten- und Lohnentwicklung in Bremen seit Einführung des Mindestlohnes ausgewertet.

Die zu Grunde liegenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der Bundesagentur für Arbeit belegen laut DGB erfreuliche Effekte: Sowohl sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen als auch die Löhne haben sich danach im Land Bremen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 positiv entwickelt.

Bis Ende September 2018 betrug der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Bremen und Bremerhaven 7,9 Prozent. Die zum Mindestlohn Beschäftigten, zumeist Un- und Angelernte, profitierten seit dessen Einführung mit einem Lohnzuwachs von 14,5 Prozent.

Sehr stark zurückgegangen sind im Land Bremen die sogenannten „Minijobs“, also Tätigkeiten auf 450-Euro-Basis: Seit Einführung des Mindestlohns gibt es davon 9,8 Prozent weniger; im Bundesdurchschnitt lag der Rückgang nur bei 7,1 Prozent. „Der gesetzliche Mindestlohn hat für viele Beschäftigte mehr Lohn gebracht“, sagt die DGB-Vorsitzende Annette Düring. „Entgegen den Unkenrufen von Arbeitgeber*innen und Wirtschaftsforscher*innen ist die Beschäftigung nicht gesunken. Im Gegenteil – die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist heute auf einem Höchststand.“ Der Mindestlohn habe den privaten Konsum angekurbelt und so zum aktuellen Aufschwung am Arbeitsmarkt beigetragen.

Dennoch sieht Düring Verbesserungsbedarf: „Der Staat muss seine Verantwortung als größter Auftraggeber ernst nehmen und endlich dafür sorgen, dass er seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergibt.“ Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit benötige außerdem mehr Personal und müsse verstärkt Stichproben machen können. Überdies sei der gesetzliche Mindestlohn für viele Beschäftigte noch immer nicht existenzsichernd. „Er muss mittelfristig steigen und armutsfest sein.“

Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit ein Stundenlohn von 12,63 Euro notwendig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung nach 45 Arbeitsjahren im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein.