Wolf hat Angst um seine Pfoten

MARKE Rechtsstreitigkeiten um Tierpfoten-Logos kennt die taz nur allzu gut. Jetzt mahnt der Outdoor-Ausstatter Jack Wolfskin auch Hobby-Designer ab

Tierpfoten machen sich hübsch als Motiv. Und wer hats erfunden? Na? Nein, nicht die Schweizer, sondern natürlich die taz. Der Designer Roland Matticzk hatte das „Tazzen“-Logo bereits 1979 für die taz entworfen. Die taz hatte es danach fleißig verwendet, aber nicht markenrechtlich gesichert. Das hat stattdessen 1982 der Outdoor-Ausstatter Jack Wolfskin getan, zumindest für eine ähnlich aussehende Tierpfote – und beansprucht seitdem das Symbol als solches für sich.

Nun, Jahre später, ließ Jack Wolfskin Kleinunternehmer abmahnen, die selbstgemachte Produkte mit Pfoten-Designs verkauften. Eine Sprecherin bestätigte der taz einen Bericht des Onlineportals werbeblogger.de und erklärte, dass sich Jack Wolfskin im „Falle einer Markenverletzung gezwungen sieht, dagegen vorzugehen und die Markenrechte effektiv zu verteidigen.“

Die Effizienz dieser Verteidigungsstrategie erscheint nunmehr fragwürdig: In Printmedien und Internetforen gilt der Vorgang als „PR-GAU“ für Jack Wolfskin, dem großen David, der kleine Goliaths unter Druck setzt – auf taz.de zum Beispiel erklärte ein Leser, dass er gerade aus Protest seine Wolfskin-Jacke im Ofen verbrannt habe.

Abgemahnt wurden laut werbeblogger.de zwei heimwerkende Damen, die ihre Produkte auf dawanda.de anboten, einem Onlineshop für Selbstgemachtes. Zum Beispiel Filz-Portemonnaies und Stickmuster. „Ich hab heute eine Abmahnung von Jack Wolfskin im Briefkasten gehabt, 991 Euro“, schrieb die Taschendesignerin „Fliegenpilzle“ letzte Woche im Dawanda-Forum. Zwei Tage später meldet sich „Dasaba“ zu Wort: „Huhu, jetzt sind wir schon zwei. Ein 859-Euro-Einschreiben hat mir der Postbote heute gebracht.“

Gegen die taz hat sich Jack Wolfskin seinerzeit gerichtlich durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied im Jahr 2002, dass die taz bestimmte Merchandising-Produkte aus dem Outdoor-Bereich nicht mit der taz-Tazze versehen darf – auch dann nicht, wenn neben der Tatze der Schriftzug „die tageszeitung“ eine eindeutige Zuordnung erlaubt. Anfang Juli 2006 beschwerte sich Jack Wolfskin über Badetücher mit Tatze und Schriftzug. Das Landgericht Hamburg gab dem Outdoor-Ausstatter recht.

Die taz konterte nicht juristisch, sondern ließ die Tatze auf den Badetüchern mit einem schwarzen Kreuz übersticken – und bewarb sie mit dem Slogan: „Wir werfen das Handtuch“. AM