EUROPA/FLÜCHTLINGE
: Asylbewerber haben überall Recht auf Hilfe

LUXEMBURG | EU-Staaten müssen Asylbewerber materiell unterstützen und ihren Asylantrag prüfen, selbst wenn sie zuvor über ein anderes EU-Land eingereist sind, das nach EU-Recht eigentlich für ihren Asylantrag zuständig ist. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter kippten eine Regelung des französischen Asylrechts. Dort bekamen Schutzsuchende monatelang keine Hilfe, während sie auf ihre Überstellung ins EU-Ausland warten. (Az. C-179/11) (epd)