URTEIL
: Muslima muss zum Schulschwimmen

KASSEL | Muslimischen Schülerinnen kann im Schwimmunterricht das Tragen eines Ganzkörper-Badeanzugs (Burkini) zugemutet werden. Eine Befreiung vom Unterricht ist dann nicht möglich, urteilte am Freitag der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Die heute zwölfjährige muslimische Schülerin hatte sich 2011 geweigert, zusammen mit Jungen am Schwimmunterricht eines Frankfurter Gymnasiums teilzunehmen. Es begründete die Weigerung mit der Religionsfreiheit. (AZ: 7 A 1590/12) (epd)