Vorkaufsrecht in Kreuzberg gestärkt: Bezirk darf Bedingungen diktieren
Das Verwaltungsgericht bestätigt den Vorkauf eines Hauses in Kreuzberg. Der verhinderte Käufer wollte die Mieter weniger lange schützen als der Bezirk.
Berlin taz | Friedrichshain-Kreuzberg ist in seiner Ausübung des Vorkaufsrechts gestärkt worden. Wie der Bezirk am Dienstag mitteilte, wies das Berliner Verwaltungsgericht die Klage eines nicht zum Zuge gekommenen Käufers für die Häuser in der Cuvrystraße 44/45 ab.
Der Berliner Immobilienmakler David Borck hatte die vierstöckigen, unsanierten Nachkriegsbauten für 1,9 Millionen Euro von einer Privateigentümerin übernommen. Im Kaufvertrag hatte er sich verpflichtet, für die Dauer von zehn Jahre auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten.
Mit diesem Argument hatte Borck sich geweigert, eine Abwendungsvereinbarung vom Bezirk zu unterschreiben, in der ein 20-jähriges Umwandlungsverbot gefordert wurde. In der Konsequenz hatte der Bezirk m Oktober 2017 das Vorkaufsrecht zugunsten der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte gezogen.
Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Gründe) zeigte sich erfreut: „Das Gericht hat bestätigt, dass der Bezirk nicht auf halbherzige Zugeständnisse von Käufer*innen eingehen muss.“ Das Verwaltungsgericht stehe vielmehr dahinter, „dass der Bezirk eigene Kriterien durchziehen darf“, so Schmidt.
Bestätigt wurde auch die grundlegende Argumentation für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Ohne dessen Ausübung wäre die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet gewesen. Die Mieten in dem Haus sind sehr günstig. Bereits die ersten von Borck angedachten Sanierungsmaßhamen hätten diese zum Teil verdoppelt.
Bis zur endgültigen rechtlichen Klärung, etwa dem Verzicht Borcks weitere Rechtsmittel einzulegen, ist das Haus in einer Schwebeposition; die WBM; darf es noch nicht übernehmen. Momentan finden keine Instandhaltungsarbeiten statt. Schmidt sagte Richtung Borck: „Wer es gut mit den Mietern meint, sollte staatliches Handeln und das richterliches Urteil akzeptieren.“