Wählen für Profis

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie“ will das Wahlrecht ändern. Anhand der SPD-Landesliste zeigt die Initiative die Vorzüge ihrer Idee auf – und entblößt erneut Lücken

Qual der Wahl: Personen oder Listen? Foto: Ingo Wagner/dpa

Von Alina Götz

Wie wandelnde Litfaßsäulen stehen sie mit umgehängten Pappschildern an der Domsheide, fangen hektisch umsteigende Menschen ab. Die Ehrenamtlichen sammeln Unterschriften für das Volksbegehren „Mehr Demokratie“ (MD). Die Initiative möchte in einem Volksentscheid über ein neues Wahlrecht abstimmen lassen, welches Personenstimmen deutlich mehr gewichtet.

Ihre fünf Stimmen sollen die Bremer Wähler*innen behalten. An der Sitzverteilung will MD aber ordentlich drehen: Die Listenstimmen sollen sich zunächst gleichmäßig auf alle Kandidierenden verteilen. Diejenigen mit den meisten Stimmen (inklusive Personenstimmen) ziehen dann in die Bürgerschaft ein.

Mit dem Volksbegehren hatte MD auf eine im Februar durch die Bürgerschaft beschlossene Änderung des Wahlrechts reagiert, deren Ziel es war, die Bedeutung der Personenstimmen bei der kommenden Wahl zurückzudrängen. „Damit sinkt der Einfluss der Wähler, für den wir uns eingesetzt haben“, erklärt Katrin Tober, Vertrauensperson des Volksbegehrens. Bereits 2006 hatte MD die damalige Wahlrechtsreform initiiert.

Anhand der kürzlich aufgestellten SPD-Liste für die Wahl im Mai hat der Verein nun aufgedröselt, wer nach der beschlossenen Änderung in die Stadtbürgerschaft einziehen dürfte – wenn die SPD wie in einer aktuellen Umfrage 26 Prozent erhält. Fazit: Weniger junge Menschen, weniger Kandidat*innen mit Migrationshintergrund, weniger Vertreter*innen aus früheren Arbeitervierteln. Dass das schlicht an der Liste selbst liegen könnte, vernachlässigen sie dabei.

Eine Profiteurin der neuen Regel könnte Sascha Aulepp sein, Landesvorsitzende der Bremer SPD. Auf Listenplatz sechs hat sie trotz wenig Personenstimmen – sollten diese der letzten Wahl entsprechen – sehr gute Chancen. Dass Aulepp das Volksbegehren im August stark kritisierte, wundert also nicht.

Gute Gründe nennt sie aber allemal: Der Vorschlag benachteilige Kandidat*innen, die nicht über Prominenz, finanzielle Mittel oder Medienkontakte für einen erfolgreichen Personenwahlkampf verfügen. Außerdem führe diese „extreme Personalisierung dazu, dass jeder für sich selbst unterwegs ist und nicht für die gemeinsame inhaltliche Überzeugung“, so die Bürgerschaftsabgeordnete. Der Vorschlag von MD schränke zudem die Wahl ein. „Es wäre nicht mehr möglich, eine Liste genau so, wie sie aufgestellt wurde, zu unterstützen“, sagt sie.

Der schwerste Vorwurf, den Aulepp äußert, ist wohl die vermeintliche Parteienfeindlichkeit. Ziel von MD sei, den Einfluss der Parteien auf die politische Willensbildung zurückzudrängen. Damit sei die Initiative, „wenn auch sicher ungewollt, Wasser auf die Mühlen der rechtspopulistischen Demokratiefeinde“. Tober weist das zurück: „Parteien sind wichtig. Der Vorwurf, diese entmachten zu wollen, ist völlig übertrieben.“

Bis 2006 gab es Parteilisten und pro Wähler*in ein Kreuz – ein rückständiges Wahlrecht.

Seit 2006 haben alle Wahlberechtigten fünf Stimmen, die sie auf Parteilisten und Lieblings-kandidat*innen verteilen dürfen.

Im Februar 2018 beschloss die Bürgerschaft, dass die Sitzverteilung zukünftig vorrangig über Listenstimmen vorgenommen werden soll – die Bedeutung der Personenstimmen wird gesenkt.

Eine weiterer Kritikpunkt am Vorschlag ist die Benachteiligung von Frauen. In der Tat sei es so, dass von Personenstimmen eher Männer profitieren, räumt Tober ein. „Das ist aber ein gesellschaftliches Problem.“

Partikularinteressen und Parteihandeln seien zudem nicht widersprüchlich, sagt die Vertrauensperson von MD: „Wir gehen davon aus, dass alle Menschen auf der Liste hinter dem Parteiprogramm stehen.“

Die kritisierte Personalisierung trifft für Tober den Kern der Streitfrage: „Soll über die Parteiliste schon die Zusammensetzung der Bürgerschaft feststehen?“ Wenn ja, könne gleich über ein starres Listenwahlrecht nachgedacht werden.

Bis zum 12. November braucht MD rund 30.000 Unterschriften, damit es zum Volksentscheid kommt. Ein realistisches Ziel? Tober weicht aus: „Wir sind momentan mehr mit Sammeln als mit Zählen beschäftigt.“