„Herr seines Werkes“

Diskussion Vortragsreihe des Chaos Computer Clubs zu Urheberrechten im digitalen Zeitalter

■ 34, ist Jurist und Redaktionsleiter bei iRights.info, einer Informationsplattform zum Urheberrecht.

taz: Herr Otto, wo kann der Konflikt für einen Künstler liegen, wenn er seine Musik im Internet veröffentlichen möchte?

Philipp Otto: Der Künstler hat dann ein Problem, wenn er seine Verwertungsrechte vollständig an den Produzenten abtritt. Dann wird er möglicherweise daran gehindert, seine Musik auf der eigenen Homepage oder unter einer freien Lizenz zu veröffentlichen. Er kann also über seine eigene Wertschöpfung nicht mehr frei verfügen.

Der Produzent verschafft ihm ein höheres Einkommen.

Der Künstler wird oftmals nicht an den laufenden Einnahmen beteiligt, sondern verdient nur einmalig bei der Produktion oder später durch Konzerte und Merchandising. Künstler haben deswegen vermutlich eher selten Interesse daran, dass illegale Verbreitungen ihrer Werke verfolgt werden. Das steigert ja auch die Bekanntheit. Allerdings stellen sie sich in der Regel nicht gegen ihre Produzenten.

Wieso geben Künstler ihre Verwertungsrechte dann ab?

Ein häufiger Fehler der Musiker ist, dass sie ihren Produzenten zu sehr vertrauen und einfach nur Musik machen wollen. Sie sollten versuchen, die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker zur eigenen Vermarktung zu nutzen. Das soll nicht heißen, dass Produzenten überflüssig sind – Künstler brauchen immer Dienstleister, die ihnen helfen. Sie sollten jedoch bewusster mit ihren Rechten umgehen und sich informieren.

Das Problem liegt also beim Künstler selbst.

Er hat sehr viel in der Hand: Als Herr seines Werkes kann er über alle Rechte entscheiden. Künstler sollten hier mehr Verantwortung übernehmen. Interview: KRY

19 Uhr, Haus der Wissenschaft