Retter behindert
: 1.800 Euro oder
20 Monate Haft

Weil er Rettungskräfte behindert hatte, die ein Kleinkind wiederbeleben wollten, ist ein Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt worden. Der 23-Jährige war wütend geworden, weil sein Auto bei dem Einsatz im November 2017 in Moabit blockiert worden war. Aus Egoismus habe er von der Feuerwehr verlangt, den Rettungswagen wegzufahren, und dann gegen einen Seitenspiegel geschlagen, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag sein Urteil. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er erkenne sich in seinem damaligen Verhalten nicht wieder. Er sei froh, dass der kleine Junge gerettet werden konnte. Wegen Behinderung hilfeleistender Personen und gemeinschädlicher Sachbeschädigung verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Aufgrund von zwei früheren Verurteilungen bildete das eine Gesamtstrafe von 18 Monaten Haft auf Bewährung. (dpa)