südwester
: Herkunft und Unschuld

Nach intensiver Diskussion hat der Presserat jüngst die Richtlinie zur Frage, wann Journalist*innen die Herkunft von Verdächtigen und Tätern nennen sollten überarbeitet: „Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse“, heißt sie jetzt – und mustergültig setzt die deutsche Presseagentur die Maßgabe in ihrer Berichterstattung über einen Kieler Prozess um: Angeklagt sind zwei Männer, mit einem Pseudo-Fonds Millionen eingesammelt zu haben. Einer von ihnen sei „ein Schweizer“ gewesen, teilt dpa mit. Und die Nationalitätsfeststellung ist hier sehr wichtig und sogar entlastend. Schließlich ging es bei dem Betrug um eine Schiffsfinanzierung.