Nächtlicher Fluglärm in Fuhlsbüttel: Unsanfte Landungen
Umweltverband BUND will verlängerte Nachtruhe am Flughafen Fuhlsbüttel durchsetzen. Rechtlich könne die Stadt das beschließen, die aber bestreitet das.
„Es muss endlich wirkungsvoll eingegriffen werden“, fordert Martin Mosel vom BUND-Arbeitskreis Luftverkehr: „Die Schutzbedürfnisse der Anwohner müssen gewahrt werden.“ Notfalls müsse man sie vor Gericht einklagen, sagt BUND-Chef Manfred Braasch: „Die Konfrontation wird möglicherweise nicht zu vermeiden sein.“
Für den Helmut-Schmidt-Airport in Fuhlsbüttel gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Wenn ein Flugzeug aus unvermeidbaren Gründen später kommt, darf es mit einer Ausnahmegenehmigung noch bis 24 Uhr landen.
Im September vorigen Jahres hatte der BUND eine Volkspetition mit mehr als 15.000 Unterschriften für ein verschärftes Nachtflugverbot an die Bürgerschaftskanzlei überreicht. Gefordert wird eine konsequente Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr an Werktagen und von 22 Uhr bis 8 Uhr an Sonn- und Feiertagen.
100.000 Geschädigte
Wenn mindestens 100.000 Menschen im Hamburger Norden und im nördlichen Speckgürtel ständig der Schlaf geraubt werde, sei dies in hohem Maße gesundheitsgefährdend, hatte Braasch seinerzeit gemahnt: „Diese Belastungen müssen ein Ende haben.“
Zum Jahresende aber hatte die Wirtschafts- und Verkehrsbehörde einen Vorschlag der Fluglärmschutzkommission abgelehnt, nach dem verspätete Flieger nur noch bis 23.30 Uhr auf dem Flughafen Fuhlsbüttel hätten landen dürfen. Eine Änderung der Betriebsgenehmigung sei „rechtlich nicht angezeigt“, erklärte Staatsrat Andreas Rieckhof (SPD). Das aber sei, sagt Braasch jetzt, „zumindest fehlerhaft“.
Martin Mosel, BUND
Denn auch dem Umweltausschuss der Bürgerschaft hatte die Umweltbehörde am 24. Mai dieses Jahres erklärt, eine Einschränkung der Betriebszeiten sei „aus rechtlichen Gründen nicht machbar“. Ausweislich des Wortprotokolls sagte Staatsrat Michael Pollmann (Grüne): „Das kann man nicht machen.“ Könne man wohl, meint Braasch.
Die Stadt könnte die Nachtflugregelung einschränken
Nach einer juristischen Expertise, die der BUND eingeholt hat, könne die Stadt als Hauptanteilseigner am Flughafen jederzeit – sozusagen bei sich selbst – beantragen, die Nachtregelung im Planfeststellungsbeschluss von 1999 einzuschränken. Maßgeblich dafür sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 zum Berliner Flughafen Schönefeld. Danach sei auf die Nachtruhe der Bevölkerung „in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen“.
Drauf hat der BUND jetzt in einem Schreiben an die Vorsitzende des Umweltausschusses, Birgit Stöver (CDU), und die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen, Dirk Kienscherf und Anjes Tjarks, hingewiesen. Eine Antwort steht noch aus. Braasch rechnet mit einem förmlichen Beschluss im Landesparlament Ende September. Sollte der gegen die Volkspetition ausfallen, würden weitere Maßnahmen eingeleitet werden, ließ er schon mal durchblicken.
In die rot-grüne Koalition im Rathaus setzt der BUND kein großes Vertrauen mehr. Bei der Einreichung der Volkspetition vor neun Monaten hatten Tjarks und der damalige SPD-Fraktionschef Andreas Dressel gesagt, dass die Situation „nicht akzeptabel“ sei: „Das kann so nicht bleiben.“ „Seitdem aber“, sagt Braasch nun, „haben sie sich um nichts gekümmert.“
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