Bamf: Anwalt sieht Vorverurteilung

Der Anwalt der Beschuldigten ehemaligen Bremer Bamf Außenstellen-Leiterin erhebt schwere Vorwürfe

In der Affäre um mutmaßlich unrechtmäßige Asylbescheide in Bremen hat der Anwalt der Beschuldigten schwere Vorwürfe erhoben. Erich Joester sagte Ende letzter Woche in einem Fernsehinterview, seine Mandantin, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) werde nicht nur von den Medien, sondern auch von ihren eigenen Vorgesetzten vorverurteilt.

Dies geschehe, „ohne ihr rechtliches Gehör gewährt zu haben“, sagte Joester gegenüber Radio Bremen, NDR und Süddeutscher Zeitung.

In der Bremer Außenstelle des Bundesamtes sollen mehr als 1.100 Asylbescheide ohne ausreichende Rechtsgrundlage erteilt worden sein. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Asylbetrugs und Korruption gegen die frühere Amtsleiterin und Anwälte.

Den Vorwurf der Bestechlichkeit wies Joester zurück. Seine Mandantin habe nie Geld angenommen. Die Vorwürfe seien „Unsinn“. Weder habe sie Vorteile angenommen noch habe sie Geld an Anwälte angewiesen, die dafür Asylsuchende gezielt nach Bremen gebracht hätten. Dies lasse sich belegen. Die Verfahren seien aus Gründen der Überlastung anderer Außenstellen und mit Wissen der Zentrale des Bamf in Nürnberg nach Bremen verlegt worden.

Den von der Innenrevision des Bamf erhobenen Vorwurf, die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle habe bei ihren Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip missachtet, nannte Joester „ein Stück aus dem Tollhaus“. Das Vier-Augen-Prinzip sei von der Zentrale erst am 1. September 2017 in Kraft gesetzt worden. Die von der Innenrevision des Bamf überprüften Fälle bezögen sich aber auf den Zeitraum von März 2013 bis August 2017.

Auch der Anwalt eines der beschuldigten Juristen wies die Vorwürfe entschieden zurück. Dass Anwälte Flüchtlinge busweise nach Bremen gebracht hätten, um dort ihre Anträge bearbeiten zu lassen, sei eine „Räuberpistole“, sagte Henning Sonnenberg. (epd)